Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Meggen LU
- Meggen LU
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporärstellen und Festanstellungen für Meggen
LU
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate rund um Meggen (bis 25 km)
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Try & Hire
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Temporär
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Meggen und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: So hoch ist der Mindestlohn für temporäre Mitarbeitende.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Für Temporärkräfte in Meggen gilt der Mindestlohn aus dem GAV Ihrer Branche oder, wo es keinen gibt, aus dem GAV Personalverleih; Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn kommen dazu. Den Grundlohn je Branche zeigt der Mindestlohn-Rechner auf dieser Seite. Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen, die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
654
Arbeitsstätten in Meggen
2'451
Beschäftigte in Meggen
192
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Fehlt Ihrem Team in Meggen für einige Tage oder Monate eine Fachkraft, überbrückt ein Temporäreinsatz die Lücke. Die iPersonal AG ist Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb.
Wie lange der Einsatz dauert und wann er endet, halten wir im Verleihvertrag fest.
Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Ob die Leute, die heute bei Ihnen arbeiten, zu uns wechseln möchten, entscheiden sie selbst. Wir sprechen mit ihnen, sobald Sie und Ihr bisheriges Büro die Fristen geklärt haben.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Die Rollen stehen im Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb. Er nennt unter anderem Adresse des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Arbeitsort, Arbeitszeit und Kosten, wie es Artikel 22 des Arbeitsvermittlungsgesetzes verlangt.
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Unternehmensberatung mit 158 und Informatikdienstleistungen mit 143 Beschäftigten; im Schnitt sind es 3,7 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Gefragt sind in Meggen Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Unternehmensberatung kommen besonders Kaufleute und Sachbearbeitende zum Einsatz.
Als Einsatzbetrieb in Meggen sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig.
Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Ein Rechenbeispiel für Meggen: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 21.22 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 25.70 brutto.
Für Gelernte sind es CHF 25.86 bzw. CHF 31.32 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Zentralschweiz: Handwerksberufe CHF 6'272, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'942, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
Schon Kunde? Login Unternehmen
Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).
Ja, für Sekretariat, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Empfang. Sagen Sie uns, welche Programme und Sprachen nötig sind, dann schlagen wir passende Kaufleute vor.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Ja, auch in den Nachbarorten. Für jede Stelle prüfen wir, ob Wohnort und Arbeitsort gut erreichbar sind, mit dem öffentlichen Verkehr oder dem eigenen Fahrzeug.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Rund um Meggen liegen Adligenswil, Ebikon, Horw und Emmen. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. Meggen gehört zum Wahlkreis Luzern-Land. In der Gemeinde wohnen 7'718 Menschen (BFS, STATPOP 2025).
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Meggen. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Meggen und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr