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Temporärarbeit und feste Stellen für Rothenburg
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Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Rothenburg und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Der Rechner zeigt die Lohnuntergrenze für Temporäreinsätze, so wie sie im GAV steht.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Welcher Mindestlohn für einen Temporäreinsatz in Rothenburg gilt, hängt von der Branche Ihres Betriebs ab: Hat sie einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Löhne, sonst der GAV Personalverleih. Den Betrag nach Branche und Ausbildung zeigt der Mindestlohn-Rechner auf dieser Seite. Wir halten diese Regeln ein und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor.
645
Arbeitsstätten in Rothenburg
7'537
Beschäftigte in Rothenburg
1'722
Beschäftigte in Grosshandel, grösste Branche
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Ein Personalbüro für alle Fälle: Wir besetzen feste Stellen, verleihen Personal auf Zeit und übernehmen auf Wunsch die Anstellung von Leuten, die Sie selbst gefunden haben. Für Betriebe in Rothenburg ist dieselbe Ansprechperson für alles zuständig.
In der grössten Branche in Rothenburg, Grosshandel, arbeiten 1'722 Menschen in 41 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Person, die bei Ihnen im Einsatz war, dürfen Sie also fest anstellen.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Fällt jemand aus, zählt jeder Tag. Markieren Sie Ihre Anfrage als dringend oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir so kurzfristig jemanden vorschlagen können.
Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.

7'537 Beschäftigte in 645 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Rothenburg laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Grosshandel, Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Post- und Kurierdienste.
Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich in Rothenburg auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 79 Prozent der Stellen.
Gefragt sind in Rothenburg Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Ausbaugewerbe und Bauinstallation kommen besonders Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger zum Einsatz.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Im Kanton Luzern ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig.
Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Rothenburg gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal.
Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih).
Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV).
Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Rothenburg kennenlernt.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt.
Als untere Grenze gilt in Rothenburg der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zentralschweiz im Mittel CHF 7'555, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Der Bedarf im Kanton Luzern schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Das Kunden-Portal zeigt Ihnen freie Fachkräfte rund um Ihren Betrieb und ob sie mit Auto oder ÖV kommen.
Mit «Anfragen» geben Sie Ihrer Ansprechperson Bescheid, sie meldet sich bei Ihnen. Kosten hat das Portal keine.
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Laufende Verleihverträge enden mit den vereinbarten Fristen, danach ist der Wechsel frei. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Auf Wunsch übernehmen wir laufende Einsätze, wenn die Fachkraft einverstanden ist.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Für Projekte mit mehreren Fachkräften lohnt sich eine frühe Anfrage. Je mehr Vorlauf, desto grösser die Auswahl.
CHF 21.22 für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih in Rothenburg (Lohngebiet Normal). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Ja. Bei jedem Vorschlag sagen wir Ihnen, wie lang der Arbeitsweg der Person ist und ob sie mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto kommt.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Die Anfrage verpflichtet zu nichts, auch nicht nach mehreren Vorschlägen. Ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Zusage.
Nachbargemeinden sind Emmen, Ebikon, Kriens und Horw. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
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