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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Personalbüro für das Wallis

202'200 Beschäftigte und 32'476 Arbeitsstätten zählt das BFS im Wallis (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.

Offene Stellen im Kanton Wallis

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Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Ihre Anfrage an uns

Was Sie suchen, ab wann und wie lange: Den Rest klären wir am Telefon.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Was die Statistik für das Wallis zeigt

Personalbüro für Betriebe im Wallis

Wer im Wallis Personal sucht, braucht meist schnell eine Antwort. Wir melden uns rasch, sagen Ihnen offen, wen wir vorschlagen können, und klären Lohn, Arbeitszeiten und Beginn mit der Fachkraft, bevor sie bei Ihnen anfängt.

Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.

Festanstellung über die Personalvermittlung

Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.

Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

Unterlagen, Ausweise und Gespräch

Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Sie sehen die Vorschläge, können Fragen stellen und auf Wunsch die Person vor dem Einsatz kennenlernen.

Passt eine Person nach dem Start nicht, sagen Sie es uns. Wir klären die Lage mit beiden Seiten und suchen, wenn nötig, Ersatz.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Betriebe im Wallis nach Branchen

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Detailhandel (14'578), Ausbaugewerbe und Bauinstallation (12'356) und Erziehung und Unterricht (12'288).

Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.

Rund 21 Prozent der Beschäftigten im Wallis arbeiten in Industrie und Bau, 73 Prozent im Dienstleistungssektor und 5 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 6,2 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).

Gefragte Berufe im Wallis

Gefragt sind im Wallis Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Ausbaugewerbe und Bauinstallation kommen besonders Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger zum Einsatz.

Rechtliche Grundlagen für Personalverleih im Wallis

Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Wallis ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

Wer im Wallis Personal verleihen darf

Für Betriebe im Wallis lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.

Mindestlohn im Lohngebiet Normal

Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt im Wallis der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.

Kündigungsfristen und Übertritt

Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Wallis beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

In fünf Schritten zur Fachkraft

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.

Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.

  • Bedarf melden, online oder per Telefon
  • Profil der Stelle gemeinsam klären
  • Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Start im Betrieb im Wallis, Betreuung während des Einsatzes

Kosten einer temporären Fachkraft

Für den Kanton Wallis rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.

Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.

Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Wallis

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Wallis 5'755 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 3,1 %. Gleichzeitig standen 2'563 offene Stellen bei den RAV.

Der Bedarf im Kanton Wallis schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Gesetze, Ämter und Verträge

Stundensatz selbst berechnen

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für das Wallis

Welcher Mindestlohn gilt im Wallis?

Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt im Wallis der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto.

Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?

Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.

Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?

In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.

Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?

Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).

Wir brauchen ein ganzes Team. Ist das möglich?

Für Projekte mit mehreren Fachkräften lohnt sich eine frühe Anfrage. Je mehr Vorlauf, desto grösser die Auswahl.

Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?

Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.

Wer zahlt bei Krankheit der Temporärkraft?

Ihr Betrieb bezahlt nur die Stunden auf dem Rapport. Lohnausfall bei Krankheit ist Sache des Arbeitgebers, also der iPersonal AG. Fällt jemand länger aus, schlagen wir eine Vertretung vor.

Wie teuer ist Temporärpersonal im Wallis?

Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: im Wallis CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.

Gemeinden im Kanton Wallis

Im Kanton Wallis gibt es 122 Gemeinden mit 376'113 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).

Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.

Temporär oder fest arbeiten im Wallis: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten