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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt im Wallis bei CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
32'476
Arbeitsstätten im Wallis
202'200
Beschäftigte im Wallis
14'578
Beschäftigte in Detailhandel, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Personalvermittlung bedeutet bei uns: Wir fragen genau nach, was die Stelle verlangt, suchen in unserem Bestand und mit Inseraten und schlagen nur Personen vor, mit denen wir gesprochen haben. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihrem Betrieb im Wallis, bevor wir mit der Suche beginnen.
Wer im Wallis kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen.
Bevor wir jemanden vorschlagen, führen wir ein Gespräch, prüfen Lebenslauf, Zeugnisse und Ausweise und klären Verfügbarkeit, Arbeitsweg und Lohn. Sie erhalten nur Profile, die zu Ihrer Anfrage passen.
Im Kunden-Portal sehen Sie verfügbare Fachkräfte in Ihrer Nähe als anonyme Karten mit Beruf, Erfahrung und Verfügbarkeit. Mit «Ja, anfragen» geht die Anfrage an Ihre Ansprechperson.
Welche Berufe meldepflichtig sind, legt der Bund jedes Jahr neu fest. Bei Ihrer Anfrage prüfen wir anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und melden die Stelle, wenn es nötig ist.
Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand: Meldung, Fristen und Rückmeldungen an das RAV übernehmen wir.

Das Bundesamt für Statistik zählt im Wallis 32'476 Arbeitsstätten mit zusammen 202'200 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Detailhandel mit 14'578 Personen, gefolgt von Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 12'356 und Erziehung und Unterricht mit 12'288.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Hinter Detailhandel folgen Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 12'356 und Erziehung und Unterricht mit 12'288 Beschäftigten; im Schnitt sind es 6,2 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Typische Berufe der Branche Detailhandel sind Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager. In der Branche Ausbaugewerbe und Bauinstallation arbeiten oft Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb im Wallis gilt, steht im Verleihvertrag.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. Im Wallis heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Bei einer Festanstellung zahlen Sie den Lohn direkt. Dazu kommen die Beiträge des Arbeitgebers: 5,3 % für AHV, IV und EO und 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung, diese bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken (Art. 13 AHVG, Art. 3 AVIG, Merkblätter AHV/IV 2.01 und 2.08). Pensionskasse, Unfallversicherung und Familienzulagen hängen von Ihrer Vorsorgeeinrichtung, Ihrem Versicherer und vom Kanton ab.
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).
Die Beiträge an die berufliche Vorsorge legt Ihre Pensionskasse fest. Versichert werden muss, wer mehr als 22’680 Franken im Jahr verdient (Art. 5 BVV 2). Die Prämien für Unfall und Krankentaggeld richten sich nach Ihrem Versicherer.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Genferseeregion im Mittel CHF 7'469, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis bei 3,1 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Wallis 2'563 offene Stellen gemeldet.
Wer im Wallis kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Für die Budgetplanung einer Festanstellung: Bruttolohn und gesetzliche Beiträge auf einen Blick, ohne Pensionskasse und Versicherungsprämien.
CHF 7'135 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Neben dem Personalverleih vermitteln wir Fachkräfte in Festanstellung, mit Bewilligung nach Art. 2 AVG. Den Arbeitsvertrag schliessen Betrieb und Fachkraft dann direkt.
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte im Wallis (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Im Wallis gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.
Für Ausfalltage entstehen Ihnen keine Lohnkosten. Die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih läuft über die iPersonal AG.
Die iPersonal AG rechnet Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb sorgt am Arbeitsplatz für Instruktion und Schutzausrüstung, wie bei eigenen Mitarbeitenden.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb im Wallis Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Wallis und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr