Dauerstelle
Elektroinstallateur Elektrinstallateur Neu- und Umbau 100%, Uster ZH
- Uster ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In Uster sind 2'576 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
Inserate in UsterZur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Dauerstelle
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
2'576
Arbeitsstätten in Uster
18'516
Beschäftigte in Uster
1'614
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Personalvermittlung bedeutet bei uns: Wir fragen genau nach, was die Stelle verlangt, suchen in unserem Bestand und mit Inseraten und schlagen nur Personen vor, mit denen wir gesprochen haben. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihrem Betrieb in Uster, bevor wir mit der Suche beginnen.
Am meisten Arbeitsplätze in Uster bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.
Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich. Er hängt vom Beruf, von der Erfahrung der Fachkraft und vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht (1'614), Elektronik, Optik und Uhren (1'268) und Detailhandel (1'057).
Mit 175 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Uster (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Rund 19 Prozent der Beschäftigten in Uster arbeiten in Industrie und Bau, 79 Prozent im Dienstleistungssektor und 1 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 7,2 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Uster kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte in Uster (Hochlohngebiet, Stand 2026).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Ein Rechenbeispiel für Uster: Für Handwerksberufe lag der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'399 (BFS, LSE 2024, Vollzeit). Mit 13 Monatslöhnen sind das CHF 83'187 im Jahr. Die Beiträge des Arbeitgebers an AHV, IV, EO und ALV von zusammen 6,4 % machen davon rund CHF 5'324 aus.
Nach der Probezeit gelten die Fristen des Obligationenrechts, wenn der Vertrag nichts anderes regelt: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate bis zum neunten und danach drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR).
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Zürich: Handwerksberufe CHF 6'399, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'084, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

7'605 offene Stellen waren im Kanton Zürich im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Zürich (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.
CHF 7'376 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Neben dem Personalverleih vermitteln wir Fachkräfte in Festanstellung, mit Bewilligung nach Art. 2 AVG. Den Arbeitsvertrag schliessen Betrieb und Fachkraft dann direkt.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Volketswil, Maur, Pfäffikon, Wetzikon ZH und Küsnacht ZH liegen Uster am nächsten. Die Gemeinde gehört zum Bezirk Uster im Kanton Zürich. Bis zu unserem Sitz sind es rund 12 km Luftlinie. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Volketswil 12'165, Maur 2'374, Pfäffikon 5'767 und Wetzikon ZH 14'949 (BFS, STATENT 2024).
Freudwil · Nänikon · Riedikon · Sulzbach · Wermatswil
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für Uster: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling.
Bewerbung in wenigen Minuten, Beratung kostenlos, Stellen in Ihrer Region.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr