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In Wald ZH zählt das Bundesamt für Statistik 728 Arbeitsstätten mit 3'504 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Wald ZH Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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728
Arbeitsstätten in Wald ZH
3'504
Beschäftigte in Wald ZH
307
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Für feste Stellen zählt mehr als der Lebenslauf: Arbeitsweise, Erfahrung, Teamfähigkeit. Darum führen wir mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Gespräch, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Wald ZH vorschlagen.
Der Personalverleih ist in Wald ZH ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 4 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Ob die Leute, die heute bei Ihnen arbeiten, zu uns wechseln möchten, entscheiden sie selbst. Wir sprechen mit ihnen, sobald Sie und Ihr bisheriges Büro die Fristen geklärt haben.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.
Die Rollen stehen im Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb. Er nennt unter anderem Adresse des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Arbeitsort, Arbeitszeit und Kosten, wie es Artikel 22 des Arbeitsvermittlungsgesetzes verlangt.
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist in Wald ZH vertreten: 4 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 253 und Detailhandel mit 211 Beschäftigten; im Schnitt sind es 4,8 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Wald ZH zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Wald ZH gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Wer in Wald ZH eine Fachkraft fest anstellt, zahlt ihr den Lohn selbst und meldet sie bei Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung an. Der Arbeitgeber trägt 4,35 % für die AHV, 0,7 % für die IV und 0,25 % für die EO, dazu 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung (Art. 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV, Art. 3 AVIG).
Gilt in Ihrer Branche ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag, sind seine Mindestlöhne auch bei einer Festanstellung verbindlich. Das SECO führt das Verzeichnis dieser Verträge.
Die Beiträge an die berufliche Vorsorge legt Ihre Pensionskasse fest. Versichert werden muss, wer mehr als 22’680 Franken im Jahr verdient (Art. 5 BVV 2). Die Prämien für Unfall und Krankentaggeld richten sich nach Ihrem Versicherer.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zürich im Mittel CHF 7'875, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Zürich eine Stelle suchen: 25'695 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,9 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Für die Budgetplanung einer Festanstellung: Bruttolohn und gesetzliche Beiträge auf einen Blick, ohne Pensionskasse und Versicherungsprämien.
CHF 7'376 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, wir vermitteln Dauerstellen und verleihen Personal. Für beides haben wir die Bewilligung des Kantons Zürich und des SECO.
Für Projekte mit mehreren Fachkräften lohnt sich eine frühe Anfrage. Je mehr Vorlauf, desto grösser die Auswahl.
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Rasch haben Sie eine Rückmeldung. Ob die Fachkraft am nächsten Tag oder in zwei Wochen beginnt, hängt davon ab, wer verfügbar ist und wie speziell die Stelle ist.
In Wald ZH gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Der Vertrag ist schriftlich und nennt neben Arbeitsort und Dauer auch alle Kosten, inklusive Sozialleistungen, Zulagen und Spesen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
10'686 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Wald ZH (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Laupen ZH. In der Nähe liegen Rüti ZH, Hinwil, Wetzikon ZH und Pfäffikon. Unser Sitz ist rund 29 km entfernt. In Rüti ZH mit 5'277, Hinwil mit 7'763 und Wetzikon ZH mit 14'949 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
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Temporär oder fest arbeiten in Wald ZH: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr