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In der Berufsgruppe von Schreiner/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 6'119 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Schreiner/innen EFZ im Kanton Freiburg, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreiner/in EFZ
1'997
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Freiburg
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Zuschnitt, Kanten, CNC, Oberfläche und am Ende eine Montage, auf die die Kundschaft stolz ist: Schreinerarbeit verbindet Technik und Gespür für Holz. Wir bringen Schreinerinnen und Schreiner EFZ mit Betrieben zusammen, die gute Handwerksarbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, was zu Ihnen passt.
Wir fragen nach Ihrer Fachrichtung, den Maschinen, die Sie bedienen, und ob Sie lieber in der Werkstatt oder auf Montage arbeiten. Aus Ihren Antworten entstehen Vorschläge, die zu Ihnen passen. Bevor Sie starten, kennen Sie Betrieb, Arbeitszeiten und Dauer, und im Temporäreinsatz zahlen wir Ihnen auch den Lohn. Ihre Ansprechperson bleibt erreichbar.
Bulle, Fribourg, Matran, Düdingen und Villars-sur-Glâne: In diesen Gemeinden im Kanton Freiburg arbeiten die meisten Menschen in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 3'267 (BFS, STATENT 2024). Allein Bulle zählt 1'162 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Freiburg (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.

Zwischen CHF 5'542 und CHF 6'709 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Schreiner/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Freiburg machen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 7,2 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,4 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg betrug im Herbst 2026 2,5 %, gemeldet waren 4'509 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Freiburg sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Schreiner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Am wichtigsten ist ein aktueller Lebenslauf mit Ihren Stationen und Aufgaben. Hilfreich sind Ihr Fähigkeitszeugnis als Schreinerin oder Schreiner EFZ, Arbeitszeugnisse und Fotos oder Beschreibungen von Arbeiten, auf die Sie stolz sind. Fehlende Unterlagen können Sie auch später schicken. Nennen Sie auch Maschinen und Programme, die Sie kennen.
Vor allem in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Freiburg sind es 1'997 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Eine kurze Einführung im Betrieb, dann geht es los. Fragen zu Lohn oder Vertrag klären Sie mit uns, Fragen zur Arbeit mit dem Betrieb.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Freiburg sind Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 119 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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