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In der Berufsgruppe von Schreiner/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'165 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Schreiner/innen EFZ im Wallis, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'165
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreiner/in EFZ
2'685
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Möbel und Innenausbau, Fenster und Türen oder Ladenbau: Als Schreinerin oder Schreiner EFZ haben Sie in der Region Wallis viele Möglichkeiten. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Fachrichtung, Ihren Maschinen und Ihren Wünschen und stellt Sie nur dort vor, wo Werkstatt, Team und Arbeitsweg zu Ihnen passen.
Gute Schreinerarbeit erkennt man an Details: an Fugen, Kanten und einer sauberen Montage. Wir zeigen Ihnen Betriebe, in denen genau das zählt, und sagen Ihnen vorher offen, welche Aufträge auf Sie warten. Sie allein entscheiden, ob wir Sie einem Betrieb vorstellen.
Sion, Martigny, Visp, Val de Bagnes und Monthey: In diesen Gemeinden im Kanton Wallis arbeiten die meisten Menschen in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 5'626 (BFS, STATENT 2024). Allein Sion zählt 2'196 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Wallis bieten Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.

Zwischen CHF 5'624 und CHF 6'709 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Schreiner/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Genferseeregion (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Im Wallis gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Schreiner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
Im Wallis arbeiten 14'906 Menschen in den Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Schreiner/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
14'906 von 202'200 Beschäftigten im Wallis arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,4 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Für Schreiner/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Beschreiben Sie im Lebenslauf Ihre Ausbildung, ob Sie eher Möbel, Küchen oder Fenster gebaut haben und welche Maschinen Sie kennen, vielleicht auch CNC. Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Erfahrung und schlagen Ihnen Schreinereien vor, die passen. Den Betrieben erklären wir offen Ihren Werdegang, damit von Anfang an alles klar ist.
Vor allem in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Wallis sind es 2'685 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Im Kanton Wallis gibt es 122 Gemeinden mit 376'113 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
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