Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Meggen LU
- Meggen LU
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Luzern ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Schreinerpraktiker/innen EBA Einsätze und Dauerstellen im Kanton Luzern und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreinerpraktiker/in EBA
2'466
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Wir vermitteln Schreinerpraktikerinnen und Schreinerpraktiker EBA in Einsätze, Dauerstellen und Try & Hire. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf, und wir besprechen gemeinsam, wie Ihr nächster Schritt aussehen könnte.
Typische Einsätze gibt es in Schreinereien für Möbel und Innenausbau, bei Fenster- und Türenbauern und in Holzbetrieben. Sie schneiden zu, bearbeiten Teile, schleifen und behandeln Oberflächen, bereiten Material vor und helfen bei Montagen. Auch Dauerstellen und Try & Hire gehören zu unserem Angebot.
Nach Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Luzern Luzern mit 2'508, Emmen mit 1'177, Kriens mit 1'173, Hochdorf mit 1'120 und Ebikon mit 785 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Schreinerpraktiker/innen EBA gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Luzern bieten Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Vor dem ersten Tag erhalten Sie von uns Adresse, Uhrzeit, Treffpunkt und den Namen Ihrer Ansprechperson im Betrieb. Nehmen Sie einen Ausweis mit und, wo nötig, Arbeitsschuhe und Arbeitskleider.
Den Stundenrapport führen Sie vom ersten Tag an. Am Ende der Woche bestätigt der Betrieb die Stunden, dann folgt der Lohn.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Schreinerpraktiker/innen EBA, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Luzern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
Wo Schreinerpraktiker/innen EBA gebraucht werden, zeigen die Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation: im Kanton Luzern zusammen 2'466 Arbeitsstätten mit 19'297 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
19'297 von 274'115 Beschäftigten im Kanton Luzern arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,0 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern liegt mit 2,0 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Luzern ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Schreinerpraktiker/innen EBA sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

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CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das ist möglich, und es gibt verschiedene Wege zum EFZ, zum Beispiel eine verkürzte Lehre nach dem Attest. Welcher Weg für Sie passt, klären Sie mit der Berufsberatung Ihres Kantons. Wir achten bei unseren Vorschlägen auf Schreinereien, die Weiterbildung unterstützen, und berücksichtigen Ihren Wunsch. Sprechen Sie uns im Gespräch direkt darauf an.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Luzern sind Luzern, Emmen, Sursee, Kriens und Rothenburg (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 79 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
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