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Mit Lehrabschluss verdienen Storenmonteur/innen temporär im Kanton Luzern mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Storenmonteur/in
2'466
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Neubau, Ersatz alter Storen oder Reparatur beim Kunden: Als Storenmonteurin oder Storenmonteur haben Sie in der Region Luzern abwechslungsreiche Arbeit, drinnen wie draussen. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Erfahrung mit Systemen und Antrieben und stellt Sie nur dort vor, wo Arbeit und Team zu Ihnen passen.
Typische Einsätze gibt es bei Storenbauern und Gebäudehüllenbetrieben: Montage von Lamellenstoren, Rollladen und Markisen im Neubau, Ersatz alter Anlagen bei Sanierungen und Service mit Reparaturen und Einstellungen beim Kunden. Viele Einsätze sind im Frühling und Sommer stärker. Über Try & Hire können Sie einen Betrieb vorher in Ruhe kennenlernen.
Luzern, Emmen, Kriens, Hochdorf und Ebikon: In diesen Gemeinden im Kanton Luzern arbeiten die meisten Menschen in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 6'763 (BFS, STATENT 2024). Allein Luzern zählt 2'508 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Luzern bieten Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Manche Betriebe stellen lieber nach einer Zeit im Einsatz fest an. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie Team, Arbeitsweg und Arbeitszeiten schon kennen, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Wechseln Sie in eine Festanstellung, endet der Vertrag mit uns. Wir sorgen dafür, dass die letzten Stunden abgerechnet sind und Sie Ihren Lohnausweis bekommen.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Zentralschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'259 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Luzern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
Wo Storenmonteur/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation: im Kanton Luzern zusammen 2'466 Arbeitsstätten mit 19'297 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Diese Branchen stellen im Kanton Luzern rund 7,0 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern betrug im Herbst 2026 2,0 %, gemeldet waren 4'737 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Storenmonteur/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Dann speichern wir Ihr Profil mit den Storensystemen, Antrieben und Steuerungen, die Sie kennen. Hat ein Storenbetrieb Bedarf, etwa wenn mehrere Neubauten gleichzeitig fertig werden, melden wir uns. Erst wenn Sie einverstanden sind, geht Ihr Profil an den Betrieb. Ändert sich Ihre Verfügbarkeit oder haben Sie dazugelernt, melden Sie sich kurz bei uns.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Luzern nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Eine kurze Einführung im Betrieb, dann geht es los. Fragen zu Lohn oder Vertrag klären Sie mit uns, Fragen zur Arbeit mit dem Betrieb.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Luzern, Emmen, Sursee und Kriens sind im Kanton Luzern die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 79 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Luzern 84'539, Emmen 17'272, Sursee 15'051 und Kriens 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
Ihre nächste Stelle
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Personalanfrage für den Kanton Luzern: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr