Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Birr AG
- Birr AG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne und CHF 25.86 mit Berufsabschluss: Das gilt in Brugg für Temporärarbeit (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Sie Einsätze und feste Stellen in der Region. Die Bewerbung ist kostenlos.
Inserate rund um Brugg (bis 25 km)Zur ganzen Auswahl
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
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Lebenslauf als PDF oder Foto genügt. Ihre Ansprechperson ruft Sie an.
1'154
Arbeitsstätten in Brugg
10'367
Beschäftigte in Brugg
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 7'156
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Nordwestschweiz
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
10'367 Beschäftigte in 1'154 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024): in Brugg gibt es viele Betriebe, die Leute suchen, oft kurzfristig.
Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Brugg temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).
Rund 18 Prozent der Beschäftigten in Brugg arbeiten in Industrie und Bau, 82 Prozent im Dienstleistungssektor und 1 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 9 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Bei uns haben Sie eine feste Ansprechperson, die Ihre Bewerbung kennt und Sie durch jeden Einsatz begleitet. Erreichbar sind wir von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, telefonisch unter 044 515 57 56.
Einen Termin für ein Gespräch im Büro oder am Telefon können Sie online vorschlagen. Die Ansprechperson bestätigt ihn per Telefon oder E-Mail.
Auch mit einem Abschluss aus dem Ausland können Sie sich bewerben. Im Formular wählen Sie, wo Sie den Beruf gelernt haben, und ob Ihr Diplom in der Schweiz anerkannt ist oder die Anerkennung läuft.
Wenn wir Sie aus dem Ausland vermitteln, organisieren wir die Unterkunft. Den Lohn zahlen wir jede Woche, auf Wunsch auch auf ein Bankkonto im Ausland.
Rund um Brugg liegen Baden (rund 8 km), Lenzburg (rund 10 km), Mettauertal (rund 10 km) und Wettingen (rund 12 km). Dort arbeiten zusammen 50'632 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

In der Grossregion Nordwestschweiz verdiente die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten mehr als CHF 7'156 im Monat, ein Viertel weniger als CHF 5'635 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Bei Temporärarbeit gilt als Untergrenze der GAV Personalverleih: in Brugg CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung, Stand 2026.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Nordwestschweiz im Mittel CHF 7'624, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Von 100 Franken Bruttolohn gehen 5.30 Franken an AHV, IV und EO und 1.10 Franken an die ALV. Dazu kommen je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab 22'680 Franken Jahreslohn die Pensionskasse. Was genau abgezogen wird, sehen Sie auf jeder Lohnabrechnung.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Ein Temporäreinsatz kann schneller enden als eine Festanstellung. In den ersten drei Monaten eines unbefristeten Einsatzes gilt eine Frist von mindestens zwei Tagen, danach bis Ende des sechsten Monats mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Später gilt das Obligationenrecht.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Vom Hochladen des Lebenslaufs bis zum Vertrag läuft alles über eine feste Ansprechperson. So wissen Sie immer, wen Sie anrufen können.
Ihre Ansprechperson bleibt auch während des Einsatzes für Sie da. Endet ein Einsatz, suchen wir auf Wunsch den nächsten oder eine feste Stelle in der Nähe.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau beträgt 3,2 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.


Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Ja, auch in den Nachbarorten. Wir fragen Sie nach Ihrem Wohnort und nach dem Verkehrsmittel und schlagen nur Stellen vor, die Sie gut erreichen.
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Ja. Geben Sie Ihr Wunschpensum bei der Bewerbung an. Ab acht Stunden pro Woche bei uns sind Sie auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert (Art. 13 UVV).
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Zu Brugg gehören Schinznach Bad, Umiken und Villnachern. Nachbargemeinden sind Baden, Lenzburg, Mettauertal und Wettingen. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Schinznach Bad · Umiken · Villnachern
Nachbarorte
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Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für Brugg. Rasche Rückmeldung.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr