Temporärbüro für La Chaux-de-Fonds
Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in La Chaux-de-Fonds bei CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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Was die Statistik für La Chaux-de-Fonds zeigt
2'883
Arbeitsstätten in La Chaux-de-Fonds
27'461
Beschäftigte in La Chaux-de-Fonds
7'537
Beschäftigte in Elektronik, Optik und Uhren, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,4 %
Arbeitslosenquote Kanton Neuenburg
835
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Neuenburg
Temporärpersonal für La Chaux-de-Fonds
Fehlt Ihrem Team in La Chaux-de-Fonds für einige Tage oder Monate eine Fachkraft, überbrückt ein Temporäreinsatz die Lücke. Die iPersonal AG ist Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Wie lange der Einsatz dauert und wann er endet, halten wir im Verleihvertrag fest.
In La Chaux-de-Fonds sind 2'883 Arbeitsstätten mit 27'461 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Temporärbüro wechseln als Betrieb
Ob die Leute, die heute bei Ihnen arbeiten, zu uns wechseln möchten, entscheiden sie selbst. Wir sprechen mit ihnen, sobald Sie und Ihr bisheriges Büro die Fristen geklärt haben.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Stellenvermittlung für Betriebe
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.

Branchen und Arbeitsplätze in La Chaux-de-Fonds
Nach Beschäftigten führt in La Chaux-de-Fonds die Branche Elektronik, Optik und Uhren mit 7'537 Personen in 155 Arbeitsstätten. Im Schnitt arbeiten rund 10 Personen in einer Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in La Chaux-de-Fonds in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Rund 43 Prozent der Beschäftigten in La Chaux-de-Fonds arbeiten in Industrie und Bau, 56 Prozent im Dienstleistungssektor und 1 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 9,5 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Gefragte Berufe in La Chaux-de-Fonds
Für die grösste Branche in La Chaux-de-Fonds vermitteln wir zum Beispiel Elektronikerinnen, Produktionsmitarbeitende und Mikromechaniker. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Rechtslage: Verleih und Vermittlung in La Chaux-de-Fonds
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in La Chaux-de-Fonds gilt, steht im Verleihvertrag.
Mindestlohn im Lohngebiet Normal
CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis, CHF 21.22 für Ungelernte: So lauten die Mindestlöhne nach GAV Personalverleih 2026 für La Chaux-de-Fonds (Lohngebiet Normal). Höhere kantonale oder kommunale Mindestlöhne gehen vor (Art. 20 Abs. 8 GAV).
Sozialversicherungen und Lohnnebenkosten
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Kündigungsfristen und Übertritt
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in La Chaux-de-Fonds beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
In fünf Schritten zur Fachkraft
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
- Bedarf und Zeitraum nennen
- Rasche Rückmeldung
- Profile prüfen und auswählen
- Vertrag unterschreiben
- Einsatz in La Chaux-de-Fonds mit Betreuung
Was Temporärpersonal in La Chaux-de-Fonds kostet
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in La Chaux-de-Fonds: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Espace Mittelland: Handwerksberufe CHF 6'182, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'966, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Arbeitsmarkt im Kanton Neuenburg
835 offene Stellen waren im Kanton Neuenburg im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Wer in La Chaux-de-Fonds kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Gesetze, Ämter und Verträge
Stundensatz selbst berechnen
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
- Stundenlohn
- 25.86
- Feiertage (3,2 %)
- 0.83
- Ferien
- 2.22
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.41
- Bruttolohn pro Stunde
- 31.32
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.13
- Lohnkosten pro Stunde
- 33.45
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für La Chaux-de-Fonds
Was bietet ein Personaldienstleister für La Chaux-de-Fonds?
Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Ist ein Zeitarbeitsbüro für La Chaux-de-Fonds dasselbe wie ein Temporärbüro?
Beide Begriffe meinen dasselbe. In Deutschland sagt man Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, in der Schweiz Temporärarbeit oder Personalverleih. Rechtlich gelten hier das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der GAV Personalverleih.
Müssen wir bei ausländischen Temporären etwas melden?
Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.
Wie rasch kann jemand in La Chaux-de-Fonds beginnen?
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Wer ist bei einem Temporäreinsatz Arbeitgeber?
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Wie funktioniert der Stundenrapport?
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
La Chaux-de-Fonds und Umgebung
Zu La Chaux-de-Fonds gehören Le Crêt-du-Locle. Nachbargemeinden sind Les Planchettes, La Sagne, Val-de-Ruz und Le Locle. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Le Crêt-du-Locle
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für La Chaux-de-Fonds. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
