Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Triengen LU
- Triengen LU
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Temporärstellen und Festanstellungen für Reiden
LU
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate rund um Reiden (bis 25 km)
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Reiden und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: So hoch ist der Mindestlohn für temporäre Mitarbeitende.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
5'068 Beschäftigte und 509 Arbeitsstätten zählt das BFS in Reiden (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
509
Arbeitsstätten in Reiden
5'068
Beschäftigte in Reiden
1'022
Beschäftigte in Unternehmensberatung, grösste Branche
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in Reiden, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.
Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

In Reiden sind 509 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Unternehmensberatung entfallen 9 davon mit 1'022 Beschäftigten, auf Maschinenbau 11 mit 482. An dritter Stelle folgt Grosshandel.
Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich in Reiden auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 65 Prozent der Stellen.
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten arbeiten auf der Baustelle, in der Werkhalle, in der Garage, im Lager und im Büro. Für Betriebe der Branche Unternehmensberatung kommen vor allem Kaufleute und Sachbearbeitende in Frage.
Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Reiden gilt, steht im Verleihvertrag.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig.
Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Reiden: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026).
Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zentralschweiz im Mittel CHF 7'555, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Luzern eine Stelle suchen: 4'737 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,0 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
Schon Kunde? Login Unternehmen
Ja, temporär und fest. Für Einsätze auf der Baustelle klären wir vorab Schutzausrüstung, Ausweise und den GAV der Branche, damit Lohn und Arbeitszeit stimmen.
Ja. Kaufleute, Sachbearbeitende und Mitarbeitende für Empfang und Administration vermitteln wir temporär und fest. Für eine Stellvertretung ab sofort klären wir zuerst Software, Sprachen und Arbeitszeiten.
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt in Reiden der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Das Gesetz schützt den Übertritt: Abreden, die ihn nach dem Einsatz verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Planen Sie die Übernahme von Anfang an, vereinbaren wir Try & Hire mit klaren Bedingungen.
Zu Reiden gehören Langnau b. Reiden, Mehlsecken, Reidermoos und Richenthal. Nachbargemeinden sind Wikon, Altishofen, Nebikon und Roggliswil. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Langnau b. Reiden · Mehlsecken · Reidermoos · Richenthal
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr