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Automobil-Mechatroniker 100%, Münsingen BE
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In Spiez zählt das Bundesamt für Statistik 868 Arbeitsstätten mit 5'927 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Spiez Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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868
Arbeitsstätten in Spiez
5'927
Beschäftigte in Spiez
512
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in Spiez, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.
Wer in Spiez kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 107 km von Spiez entfernt.
Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.
Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.
Fällt jemand kurzfristig aus, rufen Sie uns an oder markieren Sie die Anfrage als dringend. Wir suchen sofort in unserem Pool und sagen Ihnen ehrlich, ob wir bis zum gewünschten Tag jemanden vorschlagen können.
Vertrag, Lohn und Versicherungen übernehmen wir auch bei kurzen Einsätzen. Sie bestätigen am Ende der Woche die Stunden.

In Spiez sind 868 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 81 davon mit 512 Beschäftigten, auf Detailhandel 61 mit 438. An dritter Stelle folgt Lagerei und Verkehrsdienstleistungen.
Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich in Spiez auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Rund 17 Prozent der Beschäftigten in Spiez arbeiten in Industrie und Bau, 81 Prozent im Dienstleistungssektor und 2 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 6,8 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe in Spiez sind besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende gefragt, dazu Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Spiez gilt, steht im Verleihvertrag.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Spiez gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt. Als untere Grenze gilt in Spiez der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Espace Mittelland lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'499, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'149 und für Handwerksberufe bei CHF 6'182 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Mit 2,2 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Bern im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).
Ja, für Sekretariat, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Empfang. Sagen Sie uns, welche Programme und Sprachen nötig sind, dann schlagen wir passende Kaufleute vor.
Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Zu Spiez gehören Einigen, Faulensee, Gwatt und Hondrich. Nachbargemeinden sind Wimmis, Thun, Steffisburg und Münsingen. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. In Wimmis mit 1'451, Thun mit 29'665 und Steffisburg mit 6'372 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Einigen · Faulensee · Gwatt · Hondrich
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Spiez und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr