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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Jobs als Zimmermann/Zimmerin EFZ für den Kanton Freiburg

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Zimmerleute EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Freiburg und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Jobs als Zimmermann/Zimmerin EFZ für den Kanton Freiburg

Elementbau, Aufrichte, Aufstockung oder Sanierung eines alten Dachstocks: Holzbau ist vielseitig und gefragt. Wir bringen Zimmerinnen und Zimmerleute EFZ mit Betrieben zusammen, die gutes Handwerk und Zuverlässigkeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen mit Ihnen, welche Baustellen und Werkhallen zu Ihnen passen.

Als Zimmerin oder Zimmermann EFZ bei iPersonal

Typische Einsätze gibt es in Zimmereien und Holzbaubetrieben: Abbund und Elementbau in der Werkhalle, Aufrichten von Dachstühlen und Holzbauten, Aufstockungen, Fassaden in Holz und Sanierungen alter Dächer. Temporär springen Sie bei Spitzen ein, fest werden Sie Teil eines Teams. Try & Hire heisst für Sie: zuerst kennenlernen, dann fest einsteigen.

Arbeitsplätze für Zimmerleute EFZ nach Gemeinde

Nach Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Freiburg Bulle mit 1'162, Fribourg mit 539, Matran mit 539, Düdingen mit 527 und Villars-sur-Glâne mit 500 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Zimmerleute EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Freiburg bieten Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Temporärarbeit kurz erklärt

Wer temporär arbeitet, hat zwei Ansprechpartner: den Betrieb für die Arbeit vor Ort und uns für Vertrag, Lohn und alles Administrative. Gibt es eine Frage zum Lohn oder zu den Ferien, rufen Sie uns an, nicht den Einsatzbetrieb.

Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Zimmermann/Zimmerin EFZ: Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Lohnband für Zimmerleute EFZ

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Espace Mittelland einen mittleren Monatslohn von CHF 6'119 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'542, ein Viertel mehr als CHF 6'709 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).

Im Kanton Freiburg gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Zimmerleute EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.

Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Arbeitgeber für Zimmerleute EFZ im Kanton Freiburg

Für Zimmerleute EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

Diese Branchen stellen im Kanton Freiburg rund 7,2 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

So schützt Sie das Gesetz im Einsatz

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Zimmerleute EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.

Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz

Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnrechner für Temporäre

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen: Jobs als Zimmermann/Zimmerin EFZ für den Kanton Freiburg

Wie bewerbe ich mich als Zimmerin oder Zimmermann?

Über unsere Bewerberseite geht das schnell: Kontaktdaten angeben, kurz Wohnort und Beruf eintragen und den Lebenslauf hochladen. Erwähne darin, ob Sie schon Aufrichten gemacht, an der Abbundanlage gearbeitet oder Elemente gebaut haben. Zeugnisse können Sie später schicken. Danach melden wir uns telefonisch, um Ihre Wünsche zu hören.

Wie viele Betriebe für Zimmerleute EFZ gibt es im Kanton Freiburg?

Im Kanton Freiburg zählt das BFS 1'997 Arbeitsstätten mit 11'987 Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Zimmerleute EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.

Ist der Beruf Zimmermann/Zimmerin EFZ meldepflichtig?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Was gilt bei den Steuern für Arbeitskräfte aus dem Ausland?

Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.

Brauche ich eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten?

Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.

Wird der 13. Monatslohn auch bei Temporärarbeit bezahlt?

Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.

Welche Unterlagen brauche ich?

Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.

Gemeinden im Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg gibt es 119 Gemeinden mit 350'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192 (BFS, STATENT 2024).

Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten

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