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In der Berufsgruppe von Zimmerleute EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 6'119 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Zimmerleute EFZ im Kanton Bern, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Zimmermann/Zimmerin EFZ
5'695
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Bern
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Mit uns können Sie als Zimmerin oder Zimmermann EFZ temporär einsteigen, direkt eine Dauerstelle antreten oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt. Bewerben Sie sich einfach, wir rufen Sie gern an.
Gute Zimmerleute arbeiten sorgfältig, sicher in der Höhe und packen bei der Aufrichte im Team mit an. Haben Sie im Ausland gelernt, beschreiben Sie im Lebenslauf die Bauweisen, die Sie kennen, etwa Holzrahmenbau oder Blockbau, und die Maschinen, die Sie bedienen. Wir sagen Ihnen ehrlich, wo Betriebe einen Schweizer Abschluss erwarten und wo Erfahrung genügt.
Bern, Thun, Biel/Bienne, Köniz und Lyss: In diesen Gemeinden im Kanton Bern arbeiten die meisten Menschen in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 9'226 (BFS, STATENT 2024). Allein Bern zählt 4'596 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Bern 202'014, Biel/Bienne 44'244, Thun 29'665 und Köniz 22'461: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Bern (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Auf dem Bau sind Vollzeitstellen häufig, im Büro und in der Logistik gibt es auch Einsätze mit kleinerem Pensum oder an einzelnen Tagen. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen ehrlich, was realistisch ist.
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt den Lohn ebenfalls jede Woche, nach den Stunden im Rapport. Wie Ferien und Feiertage abgegolten werden, steht im Einsatzvertrag.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'542, das obere über CHF 6'709 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Bern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (je nach Lohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
In den Branchen, in denen Zimmerleute EFZ meist arbeiten (Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS im Kanton Bern 5'695 Arbeitsstätten mit 36'064 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Bern machen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 5,3 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,4 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
Im Kanton Bern waren im Herbst 2026 4'108 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,2 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Bern sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Für Zimmerleute EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Über unsere Bewerberseite geht das schnell: Kontaktdaten angeben, kurz Wohnort und Beruf eintragen und den Lebenslauf hochladen. Erwähne darin, ob Sie schon Aufrichten gemacht, an der Abbundanlage gearbeitet oder Elemente gebaut haben. Zeugnisse können Sie später schicken. Danach melden wir uns telefonisch, um Ihre Wünsche zu hören.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Espace Mittelland zwischen CHF 5'542 und CHF 6'709 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Eine kurze Einführung im Betrieb, dann geht es los. Fragen zu Lohn oder Vertrag klären Sie mit uns, Fragen zur Arbeit mit dem Betrieb.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Bern sind Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 334 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Bern mit 202'014, Biel/Bienne mit 44'244, Thun mit 29'665 und Köniz mit 22'461 (BFS, STATENT 2024).
Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr