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Bauführer und Polier gehen im Gespräch über eine Wohnbaustelle

Jobs als Baupraktiker/in für den Kanton Schaffhausen

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Baupraktiker/innen Einsätze und Dauerstellen im Kanton Schaffhausen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Arbeit im Kanton Schaffhausen in Zahlen

Arbeit als Baupraktiker/in im Kanton Schaffhausen

Ob Neubau einer Überbauung, Umbau eines Altbaus oder Leitungsgraben im Tiefbau: Als Baupraktikerin oder Baupraktiker EBA finden Sie in der Region Schaffhausen unterschiedliche Baustellen. Wir möchten wissen, was Sie schon können und was Sie lernen wollen. Erst dann stellen wir Sie einer Bauunternehmung vor, und zwar nur, wenn Sie einverstanden sind.

Als Baupraktikerin oder Baupraktiker EBA bei iPersonal

Sie haben eine Grundbildung als Baupraktikerin oder Baupraktiker EBA oder Erfahrung auf dem Bau. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, körperliche Fitness und sicheres Arbeiten. Gute Deutschkenntnisse helfen in der Equipe. Wenn Sie mehr lernen wollen, unterstützen Sie viele Betriebe dabei. Wir sagen Ihnen offen, was ein Betrieb verlangt.

Arbeitsplätze für Baupraktiker/innen nach Gemeinde

Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Hallau: In diesen Gemeinden im Kanton Schaffhausen arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 2'127 (BFS, STATENT 2024). Allein Schaffhausen zählt 1'332 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Schaffhausen bieten Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Befristet oder offen: was im Vertrag steht

Ein Temporäreinsatz kann ein paar Tage dauern oder mehrere Monate. Ist er befristet, endet er am vereinbarten Datum. Ist er offen, gelten die Kündigungsfristen des Arbeitsvermittlungsgesetzes: in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis zum sechsten Monat mindestens sieben Tage.

Zwischen zwei Einsätzen bleiben Sie in unserem Bewerberpool. Eine neue Bewerbung brauchen Sie nicht, Ihre Unterlagen sind bei uns gespeichert und Sie können sie jederzeit ergänzen.

Baupraktiker/in: Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Lohn als Baupraktiker/in im Kanton Schaffhausen

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Ostschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'137 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).

Im Kanton Schaffhausen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Baupraktiker/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.

Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.

Betriebe für Baupraktiker/innen im Kanton Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen arbeiten 2'746 Menschen in den Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Baupraktiker/innen bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.

Im Herbst 2026 suchten im Kanton Schaffhausen 1'385 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 3,1 % (SECO). Gleichzeitig waren 525 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Baupraktiker/in: Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Was im Arbeitsvertrag stehen muss

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Schaffhausen ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.

Für Baupraktiker/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Was der Vertrag regeln muss

Bevor Sie im Kanton Schaffhausen beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnrechner für Temporäre

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für den Kanton Schaffhausen

Welcher Abschluss gehört zur Baupraktikerin und zum Baupraktiker?

Baupraktikerin oder Baupraktiker EBA ist eine Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest. Viele Bauunternehmungen schätzen diesen Abschluss als soliden Einstieg ins Bauhauptgewerbe. Geben Sie in Ihrem Lebenslauf genau an, was Sie abgeschlossen haben, dann können wir Sie richtig vorstellen.

Was verdienen Baupraktiker/innen temporär mindestens?

Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.

Wie viele Betriebe für Baupraktiker/innen gibt es im Kanton Schaffhausen?

Im Kanton Schaffhausen zählt das BFS 456 Arbeitsstätten mit 2'746 Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Baupraktiker/innen, aber dort entstehen die meisten Stellen.

Wird der 13. Monatslohn auch bei Temporärarbeit bezahlt?

Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.

Kann ich mich aus dem Ausland bewerben?

Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.

Wie gut muss ich Deutsch sprechen?

Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.

Ich bin beim RAV angemeldet. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.

Arbeitsorte im Kanton Schaffhausen

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Schaffhausen sind Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Stein am Rhein (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 26 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Schaffhausen 29'526, Neuhausen am Rheinfall 5'444, Beringen 2'684 und Thayngen 2'516 (BFS, STATENT 2024).

Schaffhausen · Neuhausen am Rheinfall · Beringen · Thayngen · Stein am Rhein

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iPersonal im Video, 3:42 Minuten