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In der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Boden-Parkettleger/innen EFZ in Nidwalden, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Boden-Parkettleger/in EFZ
278
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Nidwalden
1,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Nidwalden
152
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Nidwalden
Als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Nidwalden, im Neubau, bei Renovationen oder im Objektbau, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Sie haben eine Lehre als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ, Fachrichtung Parkett oder textile und elastische Beläge, oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung. Sie arbeiten genau bei der Untergrundvorbereitung, sauber bei Übergängen und rücksichtsvoll in bewohnten Räumen. Ein Führerausweis ist bei vielen Betrieben gern gesehen.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Nidwalden Stans mit 608, Stansstad mit 227, Hergiswil NW mit 217, Oberdorf NW mit 156 und Buochs mit 123 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Boden-Parkettleger/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Nidwalden bieten Stans mit 11'363, Hergiswil NW mit 3'047, Stansstad mit 2'213 und Buochs mit 1'991 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Ein Temporärbüro stellt Sie an und verleiht Sie an einen Betrieb, der für eine bestimmte Zeit Leute braucht. Ihr Lohn kommt von uns, Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben bestimmt der Betrieb. So steht es auch im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das den Personalverleih in der Schweiz regelt.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
In Nidwalden gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Boden-Parkettleger/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
In Nidwalden arbeiten 1'804 Menschen in den Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Boden-Parkettleger/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Gemessen an allen Beschäftigten in Nidwalden machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 6,9 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Nidwalden 309 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 1,2 % (SECO). Gleichzeitig waren 152 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die in Nidwalden gelten.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Boden-Parkettleger/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die Lehre heisst Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ, mit den Fachrichtungen Parkett sowie textile und elastische Beläge. Wer früher als Bodenlegerin oder Bodenleger gelernt hat, ist bei uns genauso willkommen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welchen Abschluss Sie haben, dann stellen wir Sie passend vor.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. In Nidwalden sind es 278 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Nidwalden sind Stans, Hergiswil NW, Stansstad, Buochs und Ennetbürgen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 11 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Stans 11'363, Hergiswil NW 3'047, Stansstad 2'213 und Buochs 1'991 (BFS, STATENT 2024).
Stans · Hergiswil NW · Stansstad · Buochs · Ennetbürgen
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