Dauerstelle
Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Diessenhofen TG
- Diessenhofen TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Thurgau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Boden-Parkettleger/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Thurgau und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Boden-Parkettleger/in EFZ
1'778
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Thurgau, im Neubau, bei Renovationen oder im Objektbau, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Wir fragen nach Ihrer Fachrichtung, den Belägen und Verlegearten, die Sie kennen, und ob Sie lieber im Neubau oder bei Renovationen arbeiten. Daraus entstehen Vorschläge, die wirklich zu Ihnen passen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Objekt, Arbeitszeiten und Dauer, und bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Thurgau Frauenfeld mit 1'575, Amriswil mit 665, Weinfelden mit 608, Kreuzlingen mit 602 und Aadorf mit 442 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Boden-Parkettleger/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Eine kurze, vollständige Bewerbung bringt mehr als lange Texte. Lebenslauf, Telefonnummer, Beruf und Verfügbarkeit genügen. Fehlt etwas, fragt Ihre Ansprechperson im Gespräch nach.
Ändert sich etwas, etwa eine neue Adresse oder ein neuer Ausweis, sagen Sie es uns. Aktuelle Angaben helfen, die richtige Stelle zu finden.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'550, das obere über CHF 6'830 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Wo Boden-Parkettleger/innen EFZ gebraucht werden, zeigen die Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation: im Thurgau zusammen 1'778 Arbeitsstätten mit 11'749 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Gemessen an allen Beschäftigten im Thurgau machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 7,8 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bei einem Temporäreinsatz im Thurgau ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Für Boden-Parkettleger/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Sagen Sie uns im Gespräch, welche Beläge Sie am liebsten verlegen. Manche Betriebe arbeiten vor allem mit Parkett und Renovationen, andere mit elastischen Belägen im Objektbau. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche bei den Vorschlägen und nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, welche Arbeiten anfallen.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 6'137, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'550 und CHF 6'830 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Mit Berufsabschluss gilt im Thurgau nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.
Im Kanton Thurgau gibt es 80 Gemeinden mit 302'806 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden, Arbon und Amriswil. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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Personalanfrage für den Thurgau: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr