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Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Egg b. Zürich ZH
- Egg b. Zürich ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'444 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Boden-Parkettleger/innen EFZ im Kanton Zürich, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'444
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Boden-Parkettleger/in EFZ
7'394
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zürich
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Wohnung im Altbau, Büro im Neubau, Schulhaus oder Hotel: Als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ haben Sie in der Region Zürich abwechslungsreiche Objekte. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Fachrichtung, Parkett oder textile und elastische Beläge, und stellt Sie nur dort vor, wo Arbeit und Team passen.
Sie haben eine Lehre als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ, Fachrichtung Parkett oder textile und elastische Beläge, oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung. Sie arbeiten genau bei der Untergrundvorbereitung, sauber bei Übergängen und rücksichtsvoll in bewohnten Räumen. Ein Führerausweis ist bei vielen Betrieben gern gesehen.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Zürich Zürich mit 11'264, Winterthur mit 4'141, Opfikon mit 2'409, Dietikon mit 1'929 und Schlieren mit 1'595 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Boden-Parkettleger/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zürich bieten Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.

Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'782, ein Viertel mehr als CHF 7'195 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Diese Branchen stellen im Kanton Zürich rund 4,8 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Boden-Parkettleger/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Bevor Sie im Kanton Zürich beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Dann merken wir Sie als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger vor. Viele Bodenbelagsgeschäfte haben vor Übergabeterminen kurzfristig Bedarf, darum melden wir uns, sobald etwas zu Ihrem Profil passt. Sagen Sie uns, ob Sie lieber Parkett oder elastische Beläge verlegen und ab wann Sie verfügbar sind, damit wir rasch reagieren können.
Für Gelernte CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 33.44 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Zürich sind es 7'394 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Von Zürich, Winterthur und Kloten bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Zürich arbeiten 1'149'866 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr