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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Jobs als Boden-Parkettleger/in EFZ für den Kanton Zürich

In der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'444 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Boden-Parkettleger/innen EFZ im Kanton Zürich, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.

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Arbeit im Kanton Zürich in Zahlen

Arbeit als Boden-Parkettleger/in EFZ im Kanton Zürich

Wohnung im Altbau, Büro im Neubau, Schulhaus oder Hotel: Als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ haben Sie in der Region Zürich abwechslungsreiche Objekte. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Fachrichtung, Parkett oder textile und elastische Beläge, und stellt Sie nur dort vor, wo Arbeit und Team passen.

Als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ bei iPersonal

Sie haben eine Lehre als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ, Fachrichtung Parkett oder textile und elastische Beläge, oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung. Sie arbeiten genau bei der Untergrundvorbereitung, sauber bei Übergängen und rücksichtsvoll in bewohnten Räumen. Ein Führerausweis ist bei vielen Betrieben gern gesehen.

Arbeitsplätze für Boden-Parkettleger/innen EFZ nach Gemeinde

Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Zürich Zürich mit 11'264, Winterthur mit 4'141, Opfikon mit 2'409, Dietikon mit 1'929 und Schlieren mit 1'595 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Boden-Parkettleger/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zürich bieten Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Wann der Lohn kommt, wenn Sie im Kanton Zürich arbeiten

Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.

Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.

Boden-Parkettleger/in EFZ: Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Lohn als Boden-Parkettleger/in EFZ im Kanton Zürich

Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'782, ein Viertel mehr als CHF 7'195 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.

Wo Boden-Parkettleger/innen EFZ im Kanton Zürich arbeiten

Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.

Diese Branchen stellen im Kanton Zürich rund 4,8 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Boden-Parkettleger/in EFZ: Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Ihre Rechte im Temporäreinsatz im Kanton Zürich

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.

Boden-Parkettleger/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Was der Vertrag regeln muss

Bevor Sie im Kanton Zürich beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto pro Stunde, höchstens
31.17

CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für den Kanton Zürich

Was passiert, wenn gerade keine passende Stelle frei ist?

Dann merken wir Sie als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger vor. Viele Bodenbelagsgeschäfte haben vor Übergabeterminen kurzfristig Bedarf, darum melden wir uns, sobald etwas zu Ihrem Profil passt. Sagen Sie uns, ob Sie lieber Parkett oder elastische Beläge verlegen und ab wann Sie verfügbar sind, damit wir rasch reagieren können.

Welcher Mindestlohn gilt für Boden-Parkettleger/innen EFZ im Temporäreinsatz?

Für Gelernte CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 33.44 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.

Wo arbeiten Boden-Parkettleger/innen EFZ im Kanton Zürich?

Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Zürich sind es 7'394 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).

Hilft mir die Anmeldung beim RAV?

Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.

Was erwartet mich am ersten Arbeitstag?

Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.

Wie werden Ferien bei Stundenlohn bezahlt?

Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).

Bekomme ich einen Lohnausweis?

Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.

Regionen und Orte im Kanton Zürich

Von Zürich, Winterthur und Kloten bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Zürich arbeiten 1'149'866 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 (BFS, STATENT 2024).

Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren

Ihre nächste Stelle

Jobs und Temporärstellen im Kanton Zürich und Umgebung. Lebenslauf hochladen, wir rufen Sie an.

Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten