Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Cham ZG
- Cham ZG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Boden-Parkettleger/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Zug und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
Inserate im Kanton ZugZur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Dauerstelle
Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
Schon registriert? Login Bewerbende
Lebenslauf hochladen und Wunschregion Zug angeben. Wir rufen Sie zurück.
CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Boden-Parkettleger/in EFZ
1'060
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Untergrund prüfen, schleifen, spachteln, ausgleichen, verlegen und zum Schluss ölen oder versiegeln: Ein guter Boden beginnt lange vor dem ersten Brett. Wir bringen Boden-Parkettlegerinnen und Boden-Parkettleger EFZ mit Betrieben zusammen, die Sorgfalt schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Einsätze passen.
Wir fragen nach Ihrer Fachrichtung, den Belägen und Verlegearten, die Sie kennen, und ob Sie lieber im Neubau oder bei Renovationen arbeiten. Daraus entstehen Vorschläge, die wirklich zu Ihnen passen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Objekt, Arbeitszeiten und Dauer, und bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.
Baar, Zug, Cham, Risch und Steinhausen: In diesen Gemeinden im Kanton Zug arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 6'089 (BFS, STATENT 2024). Allein Baar zählt 2'218 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Auch mit einem Abschluss aus dem Ausland können Sie sich bewerben. Im Formular wählen Sie, wo Sie den Beruf gelernt haben, und ob Ihr Diplom in der Schweiz anerkannt ist oder die Anerkennung läuft.
Bei Temporäreinsätzen helfen wir Ihnen beim Gesuch. Die Prüfung und den Entscheid übernimmt das Amt, wir sagen Ihnen offen, welche Unterlagen es braucht und wie lange es dauern kann.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'259.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
In den Branchen, in denen Boden-Parkettleger/innen EFZ meist arbeiten (Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS im Kanton Zug 1'060 Arbeitsstätten mit 7'492 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 5,5 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zug 2'020 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,8 % (SECO). Gleichzeitig waren 660 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Boden-Parkettleger/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die Lehre heisst Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ, mit den Fachrichtungen Parkett sowie textile und elastische Beläge. Wer früher als Bodenlegerin oder Bodenleger gelernt hat, ist bei uns genauso willkommen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welchen Abschluss Sie haben, dann stellen wir Sie passend vor.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab 22'680 Franken Jahreslohn die berufliche Vorsorge. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt die Quellensteuer dazu.
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
Von Zug, Baar und Risch bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Zug arbeiten 135'123 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
Ihre nächste Stelle
Arbeit im Kanton Zug gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für den Kanton Zug.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr