Dauerstelle
Techniker, Elektronik 100%, Risch ZG
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In der Berufsgruppe von Bodenpraktiker/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Bodenpraktiker/innen EFZ im Kanton Zug, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
1'060
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
20'801
Arbeitsstätten im Kanton Zug
Mit uns können Sie temporär einsteigen, eine feste Stelle antreten oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf.
Als Bodenpraktikerin oder Bodenpraktiker lernen Sie viel über Untergründe, Beläge und Verlegetechniken. Wer sich bewährt, bekommt oft mehr Verantwortung oder das Angebot einer festen Stelle. Bei Try & Hire ist dieser Schritt von Anfang an eingeplant. Wir begleiten Sie dabei persönlich.
Baar, Zug, Cham, Risch und Steinhausen: In diesen Gemeinden im Kanton Zug arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 6'089 (BFS, STATENT 2024). Allein Baar zählt 2'218 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Suchen Sie eine feste Stelle, stellen wir Sie Betrieben vor, die eine Dauerstelle besetzen möchten. Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit dem Betrieb ab. Für Bewerbende ist die Vermittlung kostenlos.
Nach dem Gespräch beim Betrieb fragen wir bei beiden Seiten nach. So erfahren Sie, woran es lag, wenn es nicht klappt, und wir lernen, was der nächste Betrieb erwartet.

Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
7'492 von 135'123 Beschäftigten im Kanton Zug arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 5,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zug 2'020 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,8 % (SECO). Gleichzeitig waren 660 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Ob für diesen Beruf die Stellenmeldepflicht gilt, prüfen wir bei jeder Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Nein, eine Lehre unter diesem Namen gibt es nicht. Für viele Einsätze zählen Erfahrung und Zuverlässigkeit. Die passende Lehre in diesem Bereich heisst Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, was Sie schon gemacht haben, wir sagen Ihnen offen, welche Einsätze passen.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Im Kanton Zug zählt das BFS 1'060 Arbeitsstätten mit 7'492 Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Bodenpraktiker/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Zug, Baar, Risch und Cham sind im Kanton Zug die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 11 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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