Try & Hire
Reifenpraktiker 100%, Romont FR
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Im Kanton Freiburg gibt es 2'050 Arbeitsstätten in den Branchen, die Bodenpraktiker/innen EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2'050
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Freiburg
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
24'434
Arbeitsstätten im Kanton Freiburg
Als Bodenpraktikerin oder Bodenpraktiker sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Freiburg, bei einem Bodenbelagsgeschäft oder einer Parkettfirma, temporär, fest oder mit Try & Hire. Ihre Ansprechperson begleitet Sie persönlich bis zum ersten Arbeitstag.
Als Bodenpraktikerin oder Bodenpraktiker lernen Sie viel über Untergründe, Beläge und Verlegetechniken. Wer sich bewährt, bekommt oft mehr Verantwortung oder das Angebot einer festen Stelle. Bei Try & Hire ist dieser Schritt von Anfang an eingeplant. Wir begleiten Sie dabei persönlich.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Freiburg liegen in Bulle: 1'702 Beschäftigte, gefolgt von Fribourg mit 944, Düdingen mit 587, Gibloux mit 578 und Villars-sur-Glâne mit 565 (BFS, STATENT 2024). Wer als Bodenpraktiker/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Freiburg (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Ein Temporärbüro stellt Sie an und verleiht Sie an einen Betrieb, der für eine bestimmte Zeit Leute braucht. Ihr Lohn kommt von uns, Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben bestimmt der Betrieb. So steht es auch im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das den Personalverleih in der Schweiz regelt.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Zwischen CHF 5'542 und CHF 6'709 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Bodenpraktiker/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'119.
Im Kanton Freiburg gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Bodenpraktiker/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Diese Branchen stellen im Kanton Freiburg rund 8,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Freiburg 4'509 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,5 % (SECO). Gleichzeitig waren 586 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Viele beginnen als Bodenpraktiker und machen später die Lehre als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ. Wie das genau geht, klären Sie am besten mit der Berufsberatung. Wir können Ihnen aber Betriebe vorschlagen, die Weiterbildung unterstützen, und berücksichtigen Ihren Wunsch bei den Vorschlägen.
Die Meldepflicht hängt von der genauen Berufsart ab. Wir klären das bei jeder Stelle und melden sie, wenn nötig, dem RAV.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Espace Mittelland weniger als CHF 5'542, ein Viertel mehr als CHF 6'709 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab 22'680 Franken Jahreslohn die berufliche Vorsorge. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt die Quellensteuer dazu.
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Freiburg sind Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 119 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Braucht Ihr Betrieb im Kanton Freiburg Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr