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Reifenpraktiker 100%, Villars-sur-Glâne FR
- Villars-sur-Glâne FR
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Bodenversiegler/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Freiburg und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2'050
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Freiburg
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
24'434
Arbeitsstätten im Kanton Freiburg
Schleifen in mehreren Gängen, Fugen kitten, Staub entfernen, Öl oder Lack gleichmässig auftragen: Eine gute Oberfläche entsteht durch Geduld. Wir bringen Bodenversieglerinnen und Bodenversiegler mit Betrieben zusammen, die saubere Arbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Einsätze passen.
Einen Lehrabschluss mit dem Namen Bodenversiegler gibt es nicht. Viele haben eine Lehre als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ mit Fachrichtung Parkett, andere viel Praxis. Wichtig sind Geduld, ein gutes Auge für Oberflächen und sicherer Umgang mit Maschinen und Produkten. Mit Führerausweis haben Sie oft mehr Möglichkeiten.
Bulle, Fribourg, Düdingen, Gibloux und Villars-sur-Glâne: In diesen Gemeinden im Kanton Freiburg arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 4'376 (BFS, STATENT 2024). Allein Bulle zählt 1'702 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Freiburg bieten Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Die Dauer eines Einsatzes steht im Einsatzvertrag. Bei offenen Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Fristen: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage vom vierten bis zum sechsten Monat. Danach gelten die üblichen Fristen.
Zwischen zwei Einsätzen bleiben Sie in unserem Bewerberpool. Eine neue Bewerbung brauchen Sie nicht, Ihre Unterlagen sind bei uns gespeichert und Sie können sie jederzeit ergänzen.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Espace Mittelland einen mittleren Monatslohn von CHF 6'119 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'542, ein Viertel mehr als CHF 6'709 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
14'572 Beschäftigte in 2'050 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Freiburg der Bereich Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Bodenversiegler/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Diese Branchen stellen im Kanton Freiburg rund 8,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg liegt mit 2,5 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Ob für diesen Beruf die Stellenmeldepflicht gilt, prüfen wir bei jeder Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Im Einsatz arbeiten Sie für einen Boden- oder Parkettbetrieb, angestellt sind Sie aber bei iPersonal. Deshalb kommt Ihr Lohn von uns, und wir regeln Versicherungen und Abrechnungen. Bevor es losgeht, erfahren Sie, welches Objekt ansteht, mit welchen Maschinen und Produkten gearbeitet wird und wann Sie beginnen. Fragen klären Sie direkt mit Ihrer Ansprechperson.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Die Meldepflicht hängt von der genauen Berufsart ab. Wir klären das bei jeder Stelle und melden sie, wenn nötig, dem RAV.
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Das hängt von der Stelle ab. Im Büro und im Kundenkontakt braucht es gutes Deutsch, auf der Baustelle oder im Lager genügen oft Grundkenntnisse. Wir sagen es Ihnen offen.
Im Kanton Freiburg gibt es 119 Gemeinden mit 350'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Freiburg. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr