Dauerstelle
Allrounder, Büro 100%, Dietlikon ZH
- Dietlikon ZH
- 100 %
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Im Kanton Zürich gibt es 3'345 Arbeitsstätten in den Branchen, die Carrosserielackierer/innen EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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CHF 6'444
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Carrosserielackierer/in EFZ
3'345
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Zürich
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Unfallreparatur, Teillackierung, Effektlack oder Nutzfahrzeug: Als Carrosserielackiererin oder Carrosserielackierer EFZ haben Sie in der Region Zürich abwechslungsreiche Arbeit. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Erfahrung mit Lacksystemen und Farbtonfindung und stellt Sie nur dort vor, wo Werkstatt und Team passen.
Eine Reparatur ist erst gelungen, wenn niemand sie mehr sieht. Wir zeigen Ihnen Werkstätten, in denen diese Qualität zählt, und sagen Ihnen vorher offen, welche Lacksysteme und Fahrzeuge auf Sie warten. Erst wenn Sie einverstanden sind, stellen wir Sie vor, und Ihre Ansprechperson bleibt während des Einsatzes erreichbar.
Zürich, Winterthur, Kloten, Hinwil und Schlieren: In diesen Gemeinden im Kanton Zürich arbeiten die meisten Menschen in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen, zusammen 13'839 (BFS, STATENT 2024). Allein Zürich zählt 4'546 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zürich (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Zürich einen Zentralwert von CHF 6'444 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'782, das obere über CHF 7'195 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
Für Carrosserielackierer/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Zürich machen Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen rund 2,9 % aus, im Schweizer Durchschnitt 3,4 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
Im Kanton Zürich waren im Herbst 2026 7'605 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,9 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Carrosserielackierer/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Im Lackierbetrieb ist guter Schutz besonders wichtig, denn Sie arbeiten mit Lacken, Härtern und Schleifstaub. Atemschutzmaske, Filter und Lackieroverall stellt meist die Werkstatt, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe bringen Sie je nach Vereinbarung mit. Wir klären das vor jedem Einsatz mit dem Betrieb und sagen Ihnen genau, was bereitliegt.
Nicht jede beschäftigt Carrosserielackierer/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.
Zürich, Winterthur, Kloten und Opfikon sind im Kanton Zürich die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 160 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren
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