Dauerstelle
Techniker, Elektronik 100%, Baar ZG
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- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Carrosserielackierer/innen EFZ temporär im Kanton Zug mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Carrosserielackierer/in EFZ
398
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Unfallreparatur, Teillackierung, Effektlack oder Nutzfahrzeug: Als Carrosserielackiererin oder Carrosserielackierer EFZ haben Sie in der Region Zug abwechslungsreiche Arbeit. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Erfahrung mit Lacksystemen und Farbtonfindung und stellt Sie nur dort vor, wo Werkstatt und Team passen.
Sie haben eine Lehre als Carrosserielackiererin oder Carrosserielackierer EFZ oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung, auch aus dem Ausland. Sie arbeiten sauber und genau, haben ein gutes Auge für Farben und halten sich an Arbeitsschutz und Atemschutz. Ein Führerausweis öffnet oft zusätzliche Türen.
Nach Beschäftigten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Zug Cham mit 1'239, Baar mit 579, Risch mit 476, Zug mit 358 und Neuheim mit 316 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Carrosserielackierer/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zug bieten Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Für eine Dauerstelle zählen neben dem Beruf auch Arbeitsweg, Pensum und Lohnvorstellung. Sagen Sie uns, was Ihnen wichtig ist. Wir schlagen nur Stellen vor, die dazu passen.
Ihre Bewerbung geht nur mit Ihrem Einverständnis an einen Betrieb. Bewerben Sie sich gerade aus einer festen Stelle, behandeln wir Ihre Angaben vertraulich.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Zentralschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'259 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.

In den Branchen, in denen Carrosserielackierer/innen EFZ meist arbeiten (Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen), zählt das BFS im Kanton Zug 398 Arbeitsstätten mit 3'632 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Im Schweizer Schnitt sind es 3,4 %.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Für Carrosserielackierer/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Bevor Sie im Kanton Zug beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Nicht unbedingt. In vielen Werkstätten gehören Vorbereitung, Schleifen, Spachteln und Polieren dazu, in grösseren Betrieben ist die Arbeit manchmal aufgeteilt. Sagen Sie uns, was Ihnen liegt. Wir berücksichtigen das bei unseren Vorschlägen und nennen Ihnen vor jeder Vorstellung die genauen Aufgaben.
Im Kanton Zug zählt das BFS 398 Arbeitsstätten mit 3'632 Beschäftigten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Carrosserielackierer/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Von Zug, Baar und Risch bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Zug arbeiten 135'123 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr