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Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Carrosseriespengler/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 6'270
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Carrosseriespengler/in EFZ
968
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Unfallreparatur, Hagelschaden, Oldtimer oder Nutzfahrzeug: Als Carrosseriespenglerin oder Carrosseriespengler EFZ haben Sie in der Region Wallis abwechslungsreiche Arbeit. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Erfahrung mit Werkstoffen und Verfahren und stellt Sie nur dort vor, wo Werkstatt und Team zu Ihnen passen.
Nach grossen Hagelzügen ist in vielen Werkstätten Hochbetrieb, und temporäre Verstärkung ist gefragt. Manche Betriebe arbeiten vor allem für Versicherungen, andere restaurieren auch Oldtimer. Mit Try & Hire lernen Sie einen Betrieb zuerst kennen und bleiben, wenn es für beide passt.
Die meisten Arbeitsplätze in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Wallis liegen in Sion: 1'006 Beschäftigte, gefolgt von St. Niklaus mit 681, Martigny mit 432, Sierre mit 365 und Collombey-Muraz mit 292 (BFS, STATENT 2024). Wer als Carrosseriespengler/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Bei der Temporärarbeit gibt es drei Beteiligte: Sie, die iPersonal AG als Arbeitgeberin und den Einsatzbetrieb. Ihren Arbeitsvertrag schliessen Sie mit uns ab, gearbeitet wird im Betrieb, der Sie anfordert. Dort sagt Ihnen die Vorgesetzte oder der Polier, was zu tun ist.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Zwischen CHF 5'390 und CHF 7'369 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Carrosseriespengler/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Genferseeregion (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'270.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

5'857 Beschäftigte in 968 Arbeitsstätten: So gross ist im Wallis der Bereich Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen laut BFS (STATENT 2024). Für Carrosseriespengler/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
5'857 von 202'200 Beschäftigten im Wallis arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 2,9 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 3,4 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Wallis 5'755 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 3,1 % (SECO). Gleichzeitig waren 2'563 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Bei einem Temporäreinsatz im Wallis ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Carrosseriespengler/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Bevor Sie im Wallis beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Wichtig sind Ihr Lebenslauf, Ihr Fähigkeitszeugnis als Carrosseriespenglerin oder Carrosseriespengler EFZ und Arbeitszeugnisse. Nennen Sie auch Richtsysteme, Fügeverfahren, Kurse und Ihren Führerausweis. Fotos von Reparaturen sind willkommen. Fehlt etwas, können Sie es später nachreichen. Danach rufen wir Sie an. Danach besprechen wir Ihre Wünsche.
Mit Berufsabschluss gilt im Wallis nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Vor allem in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen. Im Wallis sind es 968 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Im Kanton Wallis gibt es 122 Gemeinden mit 376'113 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
Ihre nächste Stelle
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für das Wallis. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr