Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Visp VS
- Visp VS
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Elektromonteur/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'385
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2'164
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
32'476
Arbeitsstätten im Wallis
Grossbaustelle, Umbau oder Industriehalle: Als Elektromonteurin oder Elektromonteur haben Sie in der Region Wallis abwechslungsreiche Möglichkeiten. Wir hören Ihnen zu, klären Ihre Erfahrung und Ihre Wünsche und stellen Sie nur dort vor, wo Arbeit, Team und Arbeitsweg zu Ihnen passen. Bewerben Sie sich jetzt, Ihre Ansprechperson meldet sich bei Ihnen.
Bei uns haben Sie eine Ansprechperson, die Sie persönlich begleitet. Wir besprechen, auf welchen Baustellen Sie gearbeitet haben und welche Arbeiten Sie selbständig machen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Ort, Dauer, Arbeitszeit und die Ansprechperson vor Ort. Bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.
Nach Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Wallis Sion mit 2'035, Visp mit 884, Martigny mit 839, Sierre mit 634 und Monthey mit 617 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Elektromonteur/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Die Dauer eines Einsatzes steht im Einsatzvertrag. Bei offenen Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Fristen: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage vom vierten bis zum sechsten Monat. Danach gelten die üblichen Fristen.
Möchten Sie einen Einsatz beenden, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ansprechperson. Wir klären die Frist und informieren den Betrieb, damit niemand vor verschlossener Tür steht.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'717, das obere über CHF 7'128 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
In den Branchen, in denen Elektromonteur/innen EFZ meist arbeiten (Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS im Wallis 2'164 Arbeitsstätten mit 12'755 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Wallis rund 6,3 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,0 % (BFS, STATENT 2024).
Im Kanton Wallis waren im Herbst 2026 2'563 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,1 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Ob für diesen Beruf die Stellenmeldepflicht gilt, prüfen wir bei jeder Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das klären wir vor jedem Einsatz mit Ihnen und dem Betrieb. Wichtig ist, dass Sie am ersten Tag mit passender Kleidung, Sicherheitsschuhen und der nötigen Schutzausrüstung starten. Fehlt Ihnen etwas, sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen und was der Betrieb zur Verfügung stellt.
Die Meldepflicht hängt von der genauen Berufsart ab. Wir klären das bei jeder Stelle und melden sie, wenn nötig, dem RAV.
Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'385, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'717 und CHF 7'128 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Von Sion, Martigny und Visp bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Wallis arbeiten 202'200 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
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