Dauerstelle
Logistiker 100%, Alpnach Dorf OW
- Alpnach Dorf OW
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt in Obwalden ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Fachleute Wärmesysteme Einsätze und Dauerstellen in Obwalden und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fachmann/Fachfrau Wärmesysteme
348
Arbeitsstätten Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros in Obwalden
1,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Obwalden
223
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Obwalden
Als Fachfrau oder Fachmann für Wärmesysteme mit eidgenössischem Fachausweis sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Obwalden, im Service eines Herstellers oder Heizungsbetriebs, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Mit dem Fachausweis sind Sie für viele Betriebe eine Schlüsselperson im Service. Wir zeigen Ihnen Stellen, bei denen Ihr Wissen geschätzt wird, und sagen Ihnen vorher offen, wie viel Pikett, Fahrzeit und Kundenkontakt dazugehören. Vorgestellt werden Sie erst, wenn Sie ausdrücklich einverstanden sind.
Nach Beschäftigten in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros führen im Kanton Obwalden Sarnen mit 822, Alpnach mit 379, Kerns mit 371, Lungern mit 198 und Sachseln mit 193 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fachleute Wärmesysteme gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Obwalden bieten Sarnen mit 9'050, Sachseln mit 3'501, Alpnach mit 3'432 und Engelberg mit 2'733 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Lohnabzüge sind kein Kleingedrucktes. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie Woche für Woche, was für AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung abgezogen wird. Wer quellensteuerpflichtig ist, sieht auch diesen Abzug.
Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns den Lohnausweis für die Steuererklärung. Haben Sie in einem Jahr bei mehreren Betrieben gearbeitet, steht trotzdem alles auf einem Ausweis, weil wir Ihre Arbeitgeberin waren.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Fachleute Wärmesysteme, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'259.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Obwalden CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
2'236 Beschäftigte in 348 Arbeitsstätten: So gross ist in Obwalden der Bereich Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros laut BFS (STATENT 2024). Für Fachleute Wärmesysteme heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
2'236 von 23'792 Beschäftigten in Obwalden arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 9,4 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 7,2 %.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Fachleute Wärmesysteme 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, zum Beispiel vor und während der Heizperiode oder wenn ein Servicegebiet bis zu einer Festanstellung abgedeckt werden muss. Viele Fachleute für Wärmesysteme suchen aber eine Dauerstelle, und auch die vermitteln wir. Mit Try & Hire können Sie beides verbinden und nach dem Einsatz fest bleiben.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.
Sarnen, Sachseln, Alpnach und Engelberg sind im Kanton Obwalden die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 7 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sarnen 9'050, Sachseln 3'501, Alpnach 3'432 und Engelberg 2'733 (BFS, STATENT 2024).
Sarnen · Sachseln · Alpnach · Engelberg · Kerns
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