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Bauführer und Polier gehen im Gespräch über eine Wohnbaustelle

Jobs als Fassadenbauer/in EFZ für den Kanton Zug

Im Kanton Zug gibt es 1'060 Arbeitsstätten in den Branchen, die Fassadenbauer/innen EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.

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Arbeit im Kanton Zug in Zahlen

Jobs als Fassadenbauer/in EFZ für den Kanton Zug

Hinterlüftete Fassaden aus Faserzement, Metall, Holz oder Keramik: Fassadenbau verbindet Technik, Präzision und Gestaltung. Wir bringen Fassadenbauerinnen und Fassadenbauer EFZ mit Betrieben zusammen, die sorgfältige Arbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, welche Baustellen und Systeme zu Ihnen passen.

An der Fassade zu Hause

Wichtig sind Sorgfalt, Sicherheitsbewusstsein in der Höhe und ein gutes Auge für Fluchten und Fugen. Haben Sie im Ausland gelernt, schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welche Fassadensysteme Sie kennen. Wir prüfen Ihre Erfahrung und sagen Ihnen offen, welche Stellen in Frage kommen.

Arbeitsplätze für Fassadenbauer/innen EFZ nach Gemeinde

Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Zug Baar mit 2'218, Zug mit 1'525, Cham mit 866, Risch mit 752 und Steinhausen mit 728 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fassadenbauer/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.

Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Bewilligung und Meldeverfahren

Auch mit einem Abschluss aus dem Ausland können Sie sich bewerben. Im Formular wählen Sie, wo Sie den Beruf gelernt haben, und ob Ihr Diplom in der Schweiz anerkannt ist oder die Anerkennung läuft.

Wenn wir Sie aus dem Ausland vermitteln, organisieren wir die Unterkunft. Den Lohn zahlen wir jede Woche, auf Wunsch auch auf ein Bankkonto im Ausland.

Fassadenbauer/in EFZ: Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Was Fassadenbauer/innen EFZ im Kanton Zug verdienen

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Fassadenbauer/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'259.

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Arbeitgeber für Fassadenbauer/innen EFZ im Kanton Zug

Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.

Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 5,5 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Fassadenbauer/in EFZ: Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Ihre Rechte im Temporäreinsatz im Kanton Zug

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Zug ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.

Für Fassadenbauer/innen EFZ gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.

Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz

Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für den Kanton Zug

Ich habe eine ältere Lehre in der Gebäudehülle. Zählt die?

Ja. Die Lehren in der Gebäudehülle hatten im Lauf der Zeit verschiedene Namen und Fachrichtungen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf genau, welchen Abschluss Sie haben und welche Fassadensysteme Sie kennen. Wir stellen Sie passend vor und erklären dem Betrieb Ihren Werdegang, falls nötig.

Wo arbeiten Fassadenbauer/innen EFZ im Kanton Zug?

Nicht jede beschäftigt Fassadenbauer/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.

Gilt für Fassadenbauer/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Ja. Für 2026 liegt die Arbeitslosenquote der Berufsart bei 5 Prozent oder mehr, darum gilt die Meldepflicht nach Art. 21a AIG. Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen (Art. 53d AVV).

Wird aus einem Temporäreinsatz eine Festanstellung?

Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).

Kostet mich die Bewerbung etwas?

Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).

Muss ich Quellensteuer zahlen?

Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.

Wie erhalte ich die Unterlagen für die Steuererklärung?

Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.

Gemeinden im Kanton Zug

Zug, Baar, Risch und Cham sind im Kanton Zug die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 11 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).

Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen

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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten