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Sanitärinstallateur montiert in einem neuen Bad die Vorwandinstallation

Jobs als Heizungsinstallateur/in EFZ für den Kanton Bern

Mit Lehrabschluss verdienen Heizungsinstallateur/innen EFZ temporär im Kanton Bern mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.

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Zahlen zum Arbeitsmarkt im Kanton Bern

Jobs als Heizungsinstallateur/in EFZ für den Kanton Bern

Alte Ölheizung raus, Wärmepumpe rein, Verteilung angepasst und sauber eingestellt: Viele Liegenschaften stellen gerade auf erneuerbare Wärme um. Wir bringen Heizungsinstallateurinnen und Heizungsinstallateure EFZ mit Betrieben zusammen, die dafür gute Leute brauchen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, welche Einsätze Sie interessieren.

Als Heizungsinstallateurin oder Heizungsinstallateur EFZ bei iPersonal

Sie haben eine Lehre als Heizungsinstallateurin oder Heizungsinstallateur EFZ oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung, auch aus dem Ausland. Sie lesen Schemas, arbeiten sauber mit Press-, Schweiss- und Gewindeverbindungen und denken bei der Inbetriebnahme mit. Ein Führerausweis ist im Service oft nötig.

Arbeitsplätze für Heizungsinstallateur/innen EFZ nach Gemeinde

Bern, Köniz, Thun, Biel/Bienne und Lyss: In diesen Gemeinden im Kanton Bern arbeiten die meisten Menschen in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros, zusammen 18'079 (BFS, STATENT 2024). Allein Bern zählt 10'167 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Bern bieten Bern mit 202'014, Biel/Bienne mit 44'244, Thun mit 29'665 und Köniz mit 22'461 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Try & Hire: vom Einsatz zur Festanstellung

Bei Try & Hire beginnen Sie temporär und wechseln später in eine feste Stelle beim Einsatzbetrieb. Sie lernen den Betrieb kennen, der Betrieb lernt Sie kennen, danach entscheiden beide Seiten.

Ihr Arbeitsvertrag mit uns darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nicht verbieten. Solche Klauseln wären nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und dem Betrieb.

Heizungsinstallateur/in EFZ: Sanitärinstallateur montiert ein WC in einem neuen Badezimmer

Lohn als Heizungsinstallateur/in EFZ im Kanton Bern

Zwischen CHF 5'542 und CHF 6'709 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Heizungsinstallateur/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'119.

Im Kanton Bern gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal, in der Agglomeration Bern der des Hochlohngebiets. Für Heizungsinstallateur/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.

Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Betriebe für Heizungsinstallateur/innen EFZ im Kanton Bern

Im Kanton Bern arbeiten 45'870 Menschen in den Branchen Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros (BFS, STATENT 2024). Für Heizungsinstallateur/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

45'870 von 677'492 Beschäftigten im Kanton Bern arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 6,8 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 7,2 %.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Heizungsinstallateur/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.

Was der Vertrag regeln muss

Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnrechner für Temporäre

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Häufige Fragen für den Kanton Bern

Ich habe wenig Erfahrung mit Wärmepumpen. Lohnt sich eine Bewerbung?

Ja. Viele Betriebe suchen Heizungsinstallateurinnen und Heizungsinstallateure, die solide Grundlagen mitbringen und sich in neue Systeme einarbeiten. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welche Anlagen Sie kennen. Wir sagen Ihnen offen, welche Einsätze heute passen und wo Sie Erfahrung mit erneuerbaren Systemen sammeln können.

Wo arbeiten Heizungsinstallateur/innen EFZ im Kanton Bern?

Vor allem in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros. Im Kanton Bern sind es 6'989 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).

Ist der Beruf Heizungsinstallateur/in EFZ meldepflichtig?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Muss ich für die Vermittlung bezahlen?

Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.

Was gilt, wenn ich im Einsatz krank werde?

Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).

Wird aus einem Temporäreinsatz eine Festanstellung?

Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.

Kann ich einen Einsatz ablehnen?

Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.

Arbeitsorte im Kanton Bern

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Bern sind Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 334 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Bern mit 202'014, Biel/Bienne mit 44'244, Thun mit 29'665 und Köniz mit 22'461 (BFS, STATENT 2024).

Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf

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