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Automobil-Mechatroniker 100%, Brugg AG
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- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In der Berufsgruppe von Heizungsinstallateur/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Nordwestschweiz bei CHF 6'125 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Heizungsinstallateur/innen EFZ im Aargau, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'125
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Heizungsinstallateur/in EFZ
5'077
Arbeitsstätten Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Aargau
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Mit uns können Sie als Heizungsinstallateurin oder Heizungsinstallateur EFZ temporär einsteigen, direkt eine Dauerstelle antreten oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf, wir melden uns bei Ihnen.
Wichtig sind Sorgfalt, Verständnis für Hydraulik und Regelung und ein freundlicher Umgang mit der Kundschaft. Erfahrung mit Wärmepumpen oder Holzfeuerungen ist ein Plus. Haben Sie im Ausland gelernt, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf, welche Anlagen Sie kennen. Sie erfahren von uns offen, welche Stellen realistisch sind.
Die meisten Arbeitsplätze in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Kanton Aargau liegen in Baden: 1'786 Beschäftigte, gefolgt von Aarau mit 1'649, Brugg mit 908, Zofingen mit 847 und Wettingen mit 813 (BFS, STATENT 2024). Wer als Heizungsinstallateur/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Aargau bieten Aarau mit 36'655, Baden mit 31'657, Zofingen mit 11'090 und Brugg mit 10'367 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wer temporär arbeitet, hat zwei Ansprechpartner: den Betrieb für die Arbeit vor Ort und uns für Vertrag, Lohn und alles Administrative. Gibt es eine Frage zum Lohn oder zu den Ferien, rufen Sie uns an, nicht den Einsatzbetrieb.
Für den Personalverleih braucht es in der Schweiz eine Bewilligung. Die iPersonal AG hat sie für die Schweiz und für Einsätze über die Grenze, ausgestellt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis des SECO.

Zwischen CHF 5'600 und CHF 6'839 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Heizungsinstallateur/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Nordwestschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Aargau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
In den Branchen, in denen Heizungsinstallateur/innen EFZ meist arbeiten (Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros), zählt das BFS im Aargau 5'077 Arbeitsstätten mit 27'855 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Aargau rund 7,6 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 7,2 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau beträgt 3,2 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Heizungsinstallateur/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Bevor Sie im Aargau beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Dann bleiben Sie vorgemerkt. Viele Heizungsbetriebe brauchen vor der Heizperiode oder bei grossen Ersatzprojekten kurzfristig Verstärkung, und wir melden uns, sobald etwas zu Ihnen passt. Sagen Sie uns, ob Sie lieber montieren oder im Service arbeiten und ob Pikett für Sie in Frage kommt, dann können wir rasch reagieren.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Nordwestschweiz zwischen CHF 5'600 und CHF 6'839 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Mit Berufsabschluss gilt im Aargau nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.
Aarau, Baden, Zofingen und Brugg sind im Kanton Aargau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 196 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Aarau 36'655, Baden 31'657, Zofingen 11'090 und Brugg 10'367 (BFS, STATENT 2024).
Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg
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