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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Offene Stellen für Stadt und Kanton Freiburg

24'434 Betriebe im Kanton Freiburg beschäftigen 167'232 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.

Offene Stellen im Kanton Freiburg

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Ihr persönlicher Bereich

Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.

Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.

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Wir brauchen Ihren Lebenslauf und Ihre Unterlagen, damit wir Sie gezielt vermitteln können und Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich bekommen.

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Zahlen zum Arbeitsmarkt im Kanton Freiburg

Freie Stellen und Einsätze im Kanton Freiburg

Am meisten Arbeitsplätze im Kanton Freiburg bietet die Branche Erziehung und Unterricht mit 14'591 Beschäftigten, danach folgen Detailhandel (10'126) und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (10'037), so das BFS in der STATENT 2024. Wir vermitteln in Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.

Wir kennen viele davon und wissen, wer gerade Leute sucht.

Hinter Erziehung und Unterricht folgen Detailhandel mit 10'126 und Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 10'037 Beschäftigten; im Schnitt sind es 6,8 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).

Bewilligung und Meldeverfahren

Wer aus einem Land der EU oder der EFTA kommt, kann für kurze Einsätze oft über das Meldeverfahren für bis zu 90 Tage im Jahr arbeiten. Längere Anstellungen brauchen eine Bewilligung. Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt.

Bei Temporäreinsätzen helfen wir Ihnen beim Gesuch. Die Prüfung und den Entscheid übernimmt das Amt, wir sagen Ihnen offen, welche Unterlagen es braucht und wie lange es dauern kann.

Arbeitsvermittlung für Bewerbende

Suchen Sie eine feste Stelle, stellen wir Sie Betrieben vor, die eine Dauerstelle besetzen möchten. Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit dem Betrieb ab. Für Bewerbende ist die Vermittlung kostenlos.

Nach dem Gespräch beim Betrieb fragen wir bei beiden Seiten nach. So erfahren Sie, woran es lag, wenn es nicht klappt, und wir lernen, was der nächste Betrieb erwartet.

Wo im Kanton Freiburg die meisten Stellen sind

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Freiburg bieten Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Lohn und Mindestlohn im Kanton Freiburg

Wie hoch Ihr Stundenlohn im Kanton Freiburg mindestens ist, hängt von Ihrer Ausbildung ab: CHF 21.22 ohne Abschluss, CHF 22.76 mit vier Jahren Praxis, CHF 25.86 mit Lehrabschluss (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Darauf kommen Feiertags- und Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn.

Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Espace Mittelland lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'499, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'149 und für Handwerksberufe bei CHF 6'182 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Was vom Bruttolohn abgezogen wird

Von 100 Franken Bruttolohn gehen 5.30 Franken an AHV, IV und EO und 1.10 Franken an die ALV. Dazu kommen je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab 22'680 Franken Jahreslohn die Pensionskasse. Was genau abgezogen wird, sehen Sie auf jeder Lohnabrechnung.

Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Was im Arbeitsvertrag stehen muss

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Freiburg sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.

Was der Vertrag regeln muss

Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Fristen in den ersten Monaten

Wollen Sie aufhören, gelten für Sie dieselben Fristen wie für uns: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage bis zum sechsten Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG). Melden Sie sich früh, dann planen wir gemeinsam den nächsten Schritt.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Ablauf der Bewerbung

Vom Hochladen des Lebenslaufs bis zum Vertrag läuft alles über eine feste Ansprechperson. So wissen Sie immer, wen Sie anrufen können.

Ihre Ansprechperson bleibt auch während des Einsatzes für Sie da. Endet ein Einsatz, suchen wir auf Wunsch den nächsten oder eine feste Stelle in der Nähe.

  • Bewerbung mit Lebenslauf
  • Telefonat zu Beruf, Pensum und Arbeitsweg
  • Passenden Einsatz vorstellen
  • Vertrag vor dem ersten Tag
  • Arbeiten, Rapport senden, Lohn jede Woche

Bewerbung ohne Motivationsschreiben

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.

Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Arbeitsmarkt im Kanton Freiburg

Die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg betrug im Herbst 2026 2,5 %, gemeldet waren 4'509 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Gesetze, Ämter und Verträge

Netto aus dem Stundenlohn

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Fragen und Antworten: Offene Stellen für den Kanton Freiburg

Wo finde ich freie Stellen im Kanton Freiburg?

Unsere offenen Stellen im Kanton Freiburg und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.

Gibt es auch Teilzeitstellen?

Ja. Geben Sie Ihr Wunschpensum bei der Bewerbung an. Ab acht Stunden pro Woche bei uns sind Sie auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert (Art. 13 UVV).

Muss ich Quellensteuer zahlen?

Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

Finde ich Stellen, die ich mit dem öffentlichen Verkehr erreiche?

Viele Einsätze sind mit Bahn und Bus erreichbar. Geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie ein Fahrzeug haben, dann berücksichtigen wir das.

Habe ich als Temporäre oder Temporärer Ferien?

Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).

Wie hoch ist der Mindestlohn im Kanton Freiburg?

Mit Berufsabschluss mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 21.22 (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.

Gibt es einen 13. Monatslohn?

Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.

Kostet mich die Bewerbung etwas?

Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.

Weitere Fragen (3)
Wird aus einem Temporäreinsatz eine Festanstellung?

Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.

Kann ich mehrere Einsätze nacheinander machen?

Endet ein Einsatz, melden wir uns mit dem nächsten Vorschlag, sofern Sie das möchten.

Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?

Die Normalarbeitszeit nach GAV Personalverleih beträgt 42 Stunden pro Woche. Ab der 46. Stunde gilt ein Zuschlag von 25 Prozent, sonntags von 50 Prozent (Art. 12), sofern kein Branchen-GAV anderes regelt.

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iPersonal im Video, 3:42 Minuten