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Mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne und CHF 25.86 mit Berufsabschluss: Das gilt im Kanton Freiburg für Temporärarbeit (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Sie Einsätze und feste Stellen in der Region. Die Bewerbung ist kostenlos.
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24'434
Arbeitsstätten im Kanton Freiburg
167'232
Beschäftigte im Kanton Freiburg
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'964
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Espace Mittelland
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg zählt das BFS 24'434 Arbeitsstätten mit 167'232 Beschäftigten (STATENT 2024). Die meisten arbeiten in Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.
Neben Erziehung und Unterricht bieten im Kanton Freiburg auch Detailhandel mit 10'126 und Ausbaugewerbe und Bauinstallation viele Arbeitsplätze (BFS, STATENT 2024). Sagen Sie uns, in welchem Bereich Sie arbeiten möchten, dann suchen wir dort.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 71 Prozent der Stellen.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger finden über Temporäreinsätze oft am schnellsten in eine neue Branche. Sie zeigen im Einsatz, was Sie können, und sammeln Erfahrung, die im Lebenslauf steht.
Ein Führerausweis der Kategorie B hilft, weil Baustellen und Betriebe nicht immer gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind. Kurse wie der Staplerausweis öffnen weitere Türen, fragen Sie Ihre Ansprechperson danach.
Nicht jeder sucht 100 Prozent. Im Formular geben Sie an, welches Pensum Sie möchten: 100, 80 bis 90, 60 bis 70, 40 bis 50 Prozent oder weniger. Ob es dazu passende Stellen gibt, hängt vom Beruf und vom Betrieb ab.
Ändert sich Ihre Verfügbarkeit, melden Sie es Ihrer Ansprechperson. Wir passen die Vorschläge an und rufen nicht für Einsätze an, die nicht zu Ihnen passen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Freiburg bieten Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. Im Kanton Freiburg gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 25.86 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto pro Stunde.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 7'507, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Bevor Sie im Kanton Freiburg beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Die Bewerbung ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Danach meldet sich Ihre Ansprechperson und bespricht mit Ihnen, was passt.
Vor dem ersten Arbeitstag wissen Sie, wo Sie sich melden, wer Sie einarbeitet und welche Kleidung oder Ausrüstung nötig ist. Fragen klären Sie direkt mit uns.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Im Herbst 2026 suchten im Kanton Freiburg 4'509 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,5 % (SECO). Gleichzeitig waren 586 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.
Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Neben Temporäreinsätzen vermitteln wir Dauerstellen. Sie haben eine feste Ansprechperson, die Sie auf Gespräche vorbereitet und bis zur Unterschrift begleitet.
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Wir suchen auf Wunsch den nächsten Einsatz oder eine feste Stelle und versuchen, Lücken kurz zu halten.
Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.
AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab 22'680 Franken Jahreslohn die berufliche Vorsorge. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt die Quellensteuer dazu.
Eine kurze Einführung im Betrieb, dann geht es los. Fragen zu Lohn oder Vertrag klären Sie mit uns, Fragen zur Arbeit mit dem Betrieb.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege.
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
Ihre nächste Stelle
Temporär oder fest arbeiten im Kanton Freiburg: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Freiburg. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr