Dauerstelle
Allrounder, Büro 100%, Dietlikon ZH
- Dietlikon ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Land- und Baumaschinenmechaniker/innen EFZ temporär im Kanton Zürich mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'531
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
3'345
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Zürich
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
126'784
Arbeitsstätten im Kanton Zürich
Als Land- und Baumaschinenmechanikerin oder Land- und Baumaschinenmechaniker sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, und wir finden mit Ihnen eine passende Stelle in der Region Zürich, ob temporär, fest oder mit Try & Hire.
Typische Stellen gibt es in Landmaschinenwerkstätten, bei Händlern für Land-, Bau- und Kommunalmaschinen, bei Lohnunternehmen und in Werkhöfen. Sie warten, reparieren und stellen Maschinen ein, suchen Fehler mit dem Diagnosegerät und helfen manchmal direkt auf dem Feld oder der Baustelle. Neben Dauerstellen vermitteln wir Saisoneinsätze und Try & Hire.
Nach Beschäftigten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Zürich Zürich mit 4'546, Winterthur mit 3'448, Kloten mit 2'779, Hinwil mit 1'557 und Schlieren mit 1'509 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Land- und Baumaschinenmechaniker/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zürich (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.
Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe» in der Grossregion Zürich einen mittleren Monatslohn von CHF 6'531 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'675, ein Viertel mehr als CHF 7'403 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Im Kanton Zürich sind 3'345 Arbeitsstätten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
33'622 von 1'149'866 Beschäftigten im Kanton Zürich arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 2,9 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 3,4 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zürich 25'695 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,9 % (SECO). Gleichzeitig waren 7'605 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Gesucht sind meist Landmaschinenmechanikerinnen und Landmaschinenmechaniker EFZ oder Baumaschinenmechanikerinnen und Baumaschinenmechaniker EFZ. Einen gemeinsamen Abschluss für beide gibt es nicht. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf genau, welche Lehre Sie haben und welche Maschinen Sie kennen. Wir stellen Sie passend vor.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zürich weniger als CHF 5'675, ein Viertel mehr als CHF 7'403 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Für Gelernte CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 33.44 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.
Zürich, Winterthur, Kloten und Opfikon sind im Kanton Zürich die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 160 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren
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