Dauerstelle
Techniker, Elektronik 100%, Vitznau LU
- Vitznau LU
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Luzern ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Montage-Elektriker/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Luzern und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'285
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Montage-Elektriker/in EFZ
2'092
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Neue Baustelle, neues Team, neue Erfahrung: Als Montage-Elektrikerin oder Montage-Elektriker EFZ können Sie mit uns in der Region Luzern genau so arbeiten, wie es zu Ihrem Leben passt. Kurze Einsätze, längere Projekte oder eine feste Stelle mit Perspektive. Wir hören Ihnen zu, klären Ihre Wünsche und stellen Sie nur dort vor, wo es wirklich passt.
Sie haben eine Lehre als Montage-Elektrikerin oder Montage-Elektriker EFZ oder Erfahrung in der Elektromontage, etwa mit einer Ausbildung aus dem Ausland. Sie arbeiten gern im Team, halten sich an Sicherheitsregeln und sind körperlich fit für die Arbeit auf der Baustelle. Ein Führerausweis ist oft ein Plus.
Nach Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Luzern Luzern mit 2'411, Emmen mit 1'282, Kriens mit 1'217, Rothenburg mit 754 und Ebikon mit 690 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Montage-Elektriker/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Luzern bieten Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Aus einem Temporäreinsatz kann eine feste Stelle werden. Das ist kein Zufall: Viele Betriebe suchen über den Personalverleih Leute, die sie später übernehmen möchten. Sagen Sie uns, ob Sie das wünschen.
Ihr Arbeitsvertrag mit uns darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nicht verbieten. Solche Klauseln wären nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und dem Betrieb.

Zwischen CHF 5'649 und CHF 7'347 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Montage-Elektriker/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'285.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Luzern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Kanton Luzern rund 6,0 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,0 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern betrug im Herbst 2026 2,0 %, gemeldet waren 4'737 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Luzern ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Montage-Elektriker/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Am wichtigsten ist Ihr Lebenslauf mit Ihren bisherigen Arbeitgebern und Baustellen. Haben Sie ein Fähigkeitszeugnis als Montage-Elektrikerin oder Montage-Elektriker EFZ und Arbeitszeugnisse, lade sie ebenfalls hoch. Fehlen Unterlagen, können Sie sie später nachreichen. Ausweise wie Führerausweis oder Hebebühnenausweis nennen Sie am besten gleich im Lebenslauf.
Vor allem in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Luzern sind es 2'092 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Von Luzern, Emmen und Sursee bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Luzern arbeiten 274'115 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Luzern 84'539, Emmen 17'272, Sursee 15'051 und Kriens 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
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Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Luzern. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr