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Zwei Handwerker lachen in der Pause auf einer Palette, einer hält einen Kaffee

Offene Stellen für Brig-Glis

Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient in Brig-Glis mindestens CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.

Offene Stellen im Kanton Wallis

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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

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Wir brauchen Ihren Lebenslauf und Ihre Unterlagen, damit wir Sie gezielt vermitteln können und Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich bekommen.

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Kennzahlen für Brig-Glis

Wo in Brig-Glis Stellen offen sind

In Brig-Glis zählt das BFS 1'225 Arbeitsstätten mit 10'916 Beschäftigten (STATENT 2024). Die meisten arbeiten in Landverkehr und Transport, Erziehung und Unterricht und Detailhandel. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.

Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Brig-Glis temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).

Rund 15 Prozent der Beschäftigten in Brig-Glis arbeiten in Industrie und Bau, 84 Prozent im Dienstleistungssektor und 1 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 8,9 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).

Arbeiten ohne Schweizer Pass

Für eine Stelle in der Schweiz brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung, je nach Staatsangehörigkeit und Stelle eine andere: zum Beispiel B, C, G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder L für Kurzaufenthalte. Welche Sie haben, geben Sie bei der Bewerbung an.

Wenn wir Sie aus dem Ausland vermitteln, organisieren wir die Unterkunft. Den Lohn zahlen wir jede Woche, auf Wunsch auch auf ein Bankkonto im Ausland.

Zeitarbeit in Brig-Glis: wer Arbeitgeber ist

Wer temporär arbeitet, hat zwei Ansprechpartner: den Betrieb für die Arbeit vor Ort und uns für Vertrag, Lohn und alles Administrative. Gibt es eine Frage zum Lohn oder zu den Ferien, rufen Sie uns an, nicht den Einsatzbetrieb.

Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Arbeitsorte rund um Brig-Glis

Rund um Brig-Glis liegen Bitsch (rund 6 km), Ried-Brig (rund 6 km), Lalden (rund 6 km) und Termen (rund 6 km). Dort arbeiten zusammen 1'145 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Was Sie in Brig-Glis verdienen

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Brig-Glis gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 25.86 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto pro Stunde.

Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Was vom Bruttolohn abgezogen wird

Vom Bruttolohn gehen 5,3 Prozent an AHV, IV und EO und 1,1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung (AHVG, IVG, EOV, AVIG). Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, kommt die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung dazu (Art. 13 UVV). Ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken sind Sie in der beruflichen Vorsorge versichert.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Ihre Rechte im Temporäreinsatz in Brig-Glis

Bei einem Temporäreinsatz in Brig-Glis ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.

Was der Vertrag regeln muss

Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Kündigungsfristen bei Temporärarbeit

Ist Ihr Einsatz unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts, im ersten Dienstjahr ein Monat (Art. 335c OR), sofern der GAV nichts anderes vorsieht.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

So kommen Sie zur Stelle in Brig-Glis

Ob Sie sofort anfangen möchten oder erst in einigen Wochen: Sagen Sie es uns bei der Bewerbung. Wir suchen dann gezielt nach Einsätzen und Stellen in Brig-Glis und in der Umgebung.

Passt ein Vorschlag nicht, lehnen Sie ihn ab, ohne Nachteil. Wir melden uns mit dem nächsten, sobald etwas Passendes da ist.

  • Lebenslauf hochladen oder anrufen
  • Gespräch mit Ihrer Ansprechperson
  • Vorschlag eines Einsatzes oder einer Stelle
  • Vertrag mit Lohn, Arbeitszeit und Dauer
  • Erster Arbeitstag, Lohn jede Woche

Welche Unterlagen Sie brauchen

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.

Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Arbeitsmarkt im Kanton Wallis

Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis beträgt 3,1 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.

Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Häufige Fragen für Brig-Glis

Gibt es in Brig-Glis freie Jobs ab sofort?

Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.

Was muss ich für die Bewerbung einreichen?

Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.

Bekomme ich einen Lohnausweis?

Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.

Kann ich nach dem Einsatz fest angestellt werden?

Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).

Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?

Höchstens 45 Stunden pro Woche in Industrie, Büro und technischen Berufen, 50 Stunden in den übrigen (Art. 9 ArG). Überstunden ohne Freizeitausgleich werden mit mindestens 25 Prozent Zuschlag bezahlt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes regeln (Art. 321c OR).

Kostet mich die Bewerbung etwas?

Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.

Wie bereite ich mich auf den ersten Einsatztag vor?

Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.

Weitere Fragen (3)
Kann ich in Teilzeit arbeiten?

Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.

Haben Sie auch Stellen in Bitsch, Ried-Brig, Lalden und Termen?

Ja. Sagen Sie uns, wo Sie wohnen und wie Sie unterwegs sind, mit Auto, Velo oder öffentlichem Verkehr. Wir schlagen nur Stellen mit einem zumutbaren Arbeitsweg vor.

Wird der 13. Monatslohn auch bei Temporärarbeit bezahlt?

Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.

Lage und Umgebung von Brig-Glis

Brig-Glis liegt im Bezirk Brig im Kanton Wallis, rund 133 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Bitsch, Ried-Brig, Lalden und Termen. Zur Gemeinde gehören auch Brig, Brigerbad, Gamsen und Glis. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.

Brig · Brigerbad · Gamsen · Glis

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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten