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Logistiker Mitarbeiter/in Kommissionierung, 100%, Wettingen AG
- Wettingen AG
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Für Disponent/innen mit Lehrabschluss gilt in Spreitenbach temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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115
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen in Spreitenbach
CHF 6'057
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Disponent/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Spreitenbach vorschlagen.
Der Personalverleih ist in Spreitenbach ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 48 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge still und Kunden warten. Wir unterstützen Transportunternehmen, Speditionen, Bauunternehmungen und Entsorgungsbetriebe mit Disponentinnen und Disponenten, die planen, organisieren und kommunizieren. Beschreiben Sie uns kurz, was ansteht. Ihre Anfrage bleibt für Sie kostenlos und ohne Verpflichtung.
Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt auch nach dem Start erreichbar. Läuft eine Vertretung länger oder soll die Person übernommen werden, klären wir das unkompliziert. Beim Payrolling übernehmen wir auf Wunsch auch die Anstellung einer Fachkraft, die Sie selbst gefunden haben.
Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.
Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.

2'883 Beschäftigte in 115 Arbeitsstätten: So gross ist in Spreitenbach der Bereich Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen laut BFS (STATENT 2024). Für Disponent/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
2'883 von 9'162 Beschäftigten in Spreitenbach arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 31,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 8,3 %.
Das Bundesamt für Statistik zählt in Spreitenbach 823 Arbeitsstätten mit zusammen 9'162 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Detailhandel mit 2'177 Personen, gefolgt von Grosshandel mit 1'623 und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen mit 634.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Spreitenbach CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Spreitenbach passt.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Spreitenbach sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Spreitenbach: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Disponent/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau bei 3,2 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Aargau 3'726 offene Stellen gemeldet.
Erzählen Sie uns, ob Sie Nahverkehr, Baustellenlogistik oder internationale Transporte disponieren, wie gross die Flotte ist und mit welchem Programm Sie arbeiten. Mit den Kandidatinnen und Kandidaten klären wir Erfahrung, Sprachen und Arbeitszeiten, auch frühmorgens. Danach stellen wir Ihnen nur vor, wer Ihre Touren in der Region Spreitenbach wirklich im Griff haben kann.

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Vermitteln wir Ihnen eine Disponentin oder einen Disponenten in eine Festanstellung, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vor der ersten Vorstellung mit Ihnen festlegen. Für eine Ferienvertretung in der Disposition rechnen wir stattdessen über einen Stundensatz ab, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service enthält. Die Anfrage selbst ist gratis.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz weniger als CHF 5'115, ein Viertel mehr als CHF 7'131 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.
Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt in Spreitenbach der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto.
Nachbargemeinden sind Wettingen, Baden, Wohlen AG und Lenzburg. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Spreitenbach Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr