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Inhaber eines Haustechnikbetriebs im Gespräch mit einem neuen Installateur in der Werkstatt

Disponent/innen für Spreitenbach: Personalanfrage

Für Disponent/innen mit Lehrabschluss gilt in Spreitenbach temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.

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Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie in Spreitenbach brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

Anrede

Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Was die Statistik für Spreitenbach zeigt

Disponent/innen für Betriebe in Spreitenbach

Disponent/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Spreitenbach vorschlagen.

Der Personalverleih ist in Spreitenbach ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 48 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.

Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge still und Kunden warten. Wir unterstützen Transportunternehmen, Speditionen, Bauunternehmungen und Entsorgungsbetriebe mit Disponentinnen und Disponenten, die planen, organisieren und kommunizieren. Beschreiben Sie uns kurz, was ansteht. Ihre Anfrage bleibt für Sie kostenlos und ohne Verpflichtung.

Gezielt und vertraulich

Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt auch nach dem Start erreichbar. Läuft eine Vertretung länger oder soll die Person übernommen werden, klären wir das unkompliziert. Beim Payrolling übernehmen wir auf Wunsch auch die Anstellung einer Fachkraft, die Sie selbst gefunden haben.

Welche Regeln für den Lohn gelten

Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.

Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.

Disponent/in Transport und Logistik: Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Betriebe mit Disponent/innen in Spreitenbach

2'883 Beschäftigte in 115 Arbeitsstätten: So gross ist in Spreitenbach der Bereich Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen laut BFS (STATENT 2024). Für Disponent/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

2'883 von 9'162 Beschäftigten in Spreitenbach arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 31,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 8,3 %.

Das Bundesamt für Statistik zählt in Spreitenbach 823 Arbeitsstätten mit zusammen 9'162 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Detailhandel mit 2'177 Personen, gefolgt von Grosshandel mit 1'623 und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen mit 634.

Was Disponent/innen verdienen

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Spreitenbach CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Fachleute der Branche im Kanton Aargau

Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Spreitenbach passt.

Rechtslage: Verleih und Vermittlung in Spreitenbach

Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Spreitenbach sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).

Bewilligung von Kanton und SECO

Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.

Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen

Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

So kommen Sie in Spreitenbach zu Personal

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.

Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.

  • Bedarf melden, online oder per Telefon
  • Profil der Stelle gemeinsam klären
  • Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Start im Betrieb in Spreitenbach, Betreuung während des Einsatzes

Was Temporärpersonal in Spreitenbach kostet

Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Spreitenbach: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.

Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.

Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Disponent/innen und das RAV

Disponent/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau bei 3,2 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Aargau 3'726 offene Stellen gemeldet.

Erzählen Sie uns, ob Sie Nahverkehr, Baustellenlogistik oder internationale Transporte disponieren, wie gross die Flotte ist und mit welchem Programm Sie arbeiten. Mit den Kandidatinnen und Kandidaten klären wir Erfahrung, Sprachen und Arbeitszeiten, auch frühmorgens. Danach stellen wir Ihnen nur vor, wer Ihre Touren in der Region Spreitenbach wirklich im Griff haben kann.

Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Gesetze, Ämter und Verträge

Stundensatz selbst berechnen

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen: Disponent/innen für Spreitenbach: Personalanfrage

Was kostet eine Festanstellung über iPersonal?

Vermitteln wir Ihnen eine Disponentin oder einen Disponenten in eine Festanstellung, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vor der ersten Vorstellung mit Ihnen festlegen. Für eine Ferienvertretung in der Disposition rechnen wir stattdessen über einen Stundensatz ab, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service enthält. Die Anfrage selbst ist gratis.

Welcher Lohn ist für Disponent/innen üblich?

Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz weniger als CHF 5'115, ein Viertel mehr als CHF 7'131 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.

Gilt für Disponent/innen die Stellenmeldepflicht?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?

Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Was ist Payrolling?

Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.

Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.

Welcher Mindestlohn gilt in Spreitenbach?

Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt in Spreitenbach der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto.

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Braucht Ihr Betrieb in Spreitenbach Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.

Jobs und Temporärstellen in Spreitenbach und Umgebung. Lebenslauf hochladen, wir rufen Sie an.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten