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Automobil-Mechatroniker 100%, Biel BE
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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Steffisburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Disponent/innen für Steffisburg und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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32
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen in Steffisburg
CHF 6'193
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Sie brauchen Disponent/innen für Steffisburg für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
In der grössten Branche in Steffisburg, Maschinenbau, arbeiten 951 Menschen in 6 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Ferien, Krankheit oder Wachstum: Eine Lücke in der Disposition spürt die ganze Flotte. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine Ansprechperson, die rasch reagiert und gezielt vorschlägt. Für Vertretungen ist ein Temporäreinsatz möglich, bei dem wir Lohnabrechnung, Versicherungen und Administration übernehmen.
Disponentinnen und Disponenten Transport und Logistik planen Touren, setzen Fahrzeuge und Fahrer ein, nehmen Aufträge an, betreuen Kunden und lösen Probleme unterwegs. Wir klären mit Ihnen Verkehrsart, Flottengrösse, Programme, Sprachen und Arbeitszeiten und schlagen Ihnen nur Personen vor, die solche Aufgaben kennen.
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

In Steffisburg arbeiten 253 Menschen in den Branchen Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen (BFS, STATENT 2024). Für Disponent/innen bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Diese Branchen stellen in Steffisburg rund 4,0 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 8,3 % (BFS, STATENT 2024).
6'372 Beschäftigte in 829 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Steffisburg laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Maschinenbau (951), Erziehung und Unterricht (450) und Detailhandel (392).
In Steffisburg gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Disponent/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Wir suchen Disponent/innen dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Bern vor allem in Bern, Biel/Bienne, Thun und Ostermundigen, zusammen 23'196 Beschäftigte in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen (BFS, STATENT 2024).
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Steffisburg gilt, steht im Verleihvertrag.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Steffisburg heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Für Steffisburg rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Disponent/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Bern bei 2,2 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Bern 4'108 offene Stellen gemeldet.
Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge und Kunden still. Wir schlagen Ihnen Disponentinnen und Disponenten Transport und Logistik vor, fest, als Vertretung oder mit Try & Hire. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen Ihren Bedarf persönlich.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Hilfreich sind Verkehrsart, Flottengrösse, Kunden, eingesetzte Programme, Sprachen, Arbeitszeiten, Pikett und gewünschter Beginn. Je genauer die Angaben, desto gezielter können wir vorschlagen. Fehlt etwas, fragen wir im ersten Gespräch nach. Sie gehen mit der Anfrage keine Verpflichtung ein, und sie kostet nichts. Wir melden uns rasch nach Eingang.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Espace Mittelland weniger als CHF 5'293, ein Viertel mehr als CHF 7'330 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Die Anfrage verpflichtet zu nichts, auch nicht nach mehreren Vorschlägen. Ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Zusage.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Steffisburg liegt im Verwaltungskreis Thun im Kanton Bern, rund 102 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Thun, Spiez, Münsingen und Belp. Zur Gemeinde gehören auch Schwendibach. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Thun 29'665, Spiez 5'927, Münsingen 6'720 und Belp 5'186 (BFS, STATENT 2024).
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für Steffisburg. Rasche Rückmeldung.
Temporär oder fest arbeiten in Steffisburg: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr