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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Yverdon-les-Bains ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Elektroplaner/innen EFZ für Yverdon-les-Bains und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
Inserate im Kanton Waadt, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Yverdon-les-Bains
CHF 7'445
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Elektroplaner/in EFZ
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
2'885
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Waadt
Fachkräfte als Elektroplaner/in EFZ findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Yverdon-les-Bains nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
Am meisten Arbeitsplätze in Yverdon-les-Bains bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Wir schlagen Ihnen Elektroplanerinnen und Elektroplaner EFZ für Ihr Büro oder Ihren Betrieb in der Region Yverdon-les-Bains vor, fest, für ein Projekt oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns kurz Projekte, Software und gewünschten Beginn. Wir melden uns rasch bei Ihnen.
Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt auch nach dem Start erreichbar. Verlängert sich ein Projekt oder entsteht aus dem Einsatz der Wunsch nach einer Festanstellung, klären wir das unkompliziert. Auf Wunsch übernehmen wir beim Payrolling die Anstellung einer Person, die Sie selbst gefunden haben.
Ein Notfall ist kein Grund, auf Qualität zu verzichten. Auch bei kurzfristigen Einsätzen prüfen wir Ausweise und Erfahrung, bevor jemand bei Ihnen beginnt.
Wer öfter kurzfristig Leute braucht, bespricht mit uns am besten einen Rahmen. Dann kennen wir Ihren Betrieb und können schneller reagieren.

In den Branchen, in denen Elektroplaner/innen EFZ meist arbeiten (Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in Yverdon-les-Bains 155 Arbeitsstätten mit 1'258 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten in Yverdon-les-Bains machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 5,9 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Wer in Yverdon-les-Bains Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt mit 21'410 Beschäftigten und 2'379 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 1'907 Personen, Personalvermittlung und Personalverleih 1'403.
In Yverdon-les-Bains gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Lausanne führt im Kanton Waadt mit 2'619 Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, danach folgen Yverdon-les-Bains mit 1'258, Ecublens VD mit 1'056 und Le Mont-sur-Lausanne mit 943 (BFS, STATENT 2024). Für Yverdon-les-Bains prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Yverdon-les-Bains kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in Yverdon-les-Bains beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Yverdon-les-Bains mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Elektroplaner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Waadt 20'994 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 4,9 %. Gleichzeitig standen 2'885 offene Stellen bei den RAV.
Unsere Personalberatung unterstützt Planungsbüros und Installationsbetriebe, die Elektroplanerinnen und Elektroplaner EFZ brauchen, fest oder für eine Projektphase. Wir hören zu, schlagen gezielt vor und bleiben erreichbar, bis die neue Person gut angekommen ist. Melden dürfen sich auch Büros aus diesen Orten: Cheseaux-Noréaz, Chamblon, Treycovagnes.

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich. Kommt eine Festanstellung zustande, vereinbaren wir mit Ihnen vorab ein einmaliges Honorar. Bei Temporäreinsätzen bezahlen Sie stattdessen einen Stundensatz, in dem Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unser Service enthalten sind. Die Konditionen besprechen wir offen, bevor Sie sich entscheiden.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion weniger als CHF 6'356, ein Viertel mehr als CHF 8'738 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Ja, auch in den Nachbarorten. Für jede Stelle prüfen wir, ob Wohnort und Arbeitsort gut erreichbar sind, mit dem öffentlichen Verkehr oder dem eigenen Fahrzeug.
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Yverdon-les-Bains liegt im Kanton Waadt, rund 165 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Cheseaux-Noréaz, Chamblon, Treycovagnes und Pomy. Zur Gemeinde gehören auch Gressy und Yverdon. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Cheseaux-Noréaz 283, Chamblon 270, Treycovagnes 77 und Pomy 295 (BFS, STATENT 2024).
Gressy · Yverdon
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Yverdon-les-Bains Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Yverdon-les-Bains und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr