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In Muttenz zählt das BFS 41 Arbeitsstätten in den Branchen, in denen Köchinnen und Köche meist arbeiten (STATENT 2024). Für diese Betriebe suchen wir Köchinnen und Köche auf Zeit oder fest. Sie nennen Beginn und Dauer, wir melden uns mit Vorschlägen.
Inserate im Kanton Basel-Landschaft, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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41
Arbeitsstätten Beherbergung und Gastronomie in Muttenz
CHF 4'959
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Koch/Köchin
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Landschaft
1'375
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Landschaft
Für Köchinnen und Köche übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
Der Personalverleih ist in Muttenz ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 195 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Wenn in der Küche ein Posten fehlt, spürt es jeder Gast. Wir unterstützen Restaurants, Hotels, Personalrestaurants, Heime und Catering-Betriebe mit Köchinnen und Köchen EFZ, die zuverlässig und sauber arbeiten. Sagen Sie uns, welche Posten anstehen und wann. Ihre Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Auf Ihre Anfrage erhalten Sie rasch eine Rückmeldung von uns. Im Gespräch klären wir Küche, Posten, Arbeitszeiten, Beginn und Dauer. Danach stellen wir Ihnen passende Kandidatinnen und Kandidaten vor, deren Erfahrung wir besprochen haben. Ein Probetag in Ihrer Küche ist oft sinnvoll, das organisieren wir gern.
Temporärpersonal hilft, wenn mehr Arbeit anfällt als Ihr Team schaffen kann: bei Auftragsspitzen, in der Ferienzeit, bei Krankheit oder Unfall und wenn ein Projekt früher beginnt als geplant.
Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.

In den Branchen, in denen Köchinnen und Köche meist arbeiten (Beherbergung und Gastronomie), zählt das BFS in Muttenz 41 Arbeitsstätten mit 295 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten in Muttenz machen Beherbergung und Gastronomie rund 2,2 % aus, im Schweizer Durchschnitt 4,7 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
Erziehung und Unterricht, Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Landverkehr und Transport sind in Muttenz die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 3'928 von 13'434 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
In Muttenz gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Köchinnen und Köche mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Die meisten Beschäftigten in Beherbergung und Gastronomie zählt im Kanton Basel-Landschaft in Pratteln mit 423, Münchenstein mit 411, Liestal mit 360 und Allschwil mit 339 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Muttenz passt.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Muttenz sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Muttenz gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Muttenz mindestens CHF 27.62 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (Anhang 2, Hochlohngebiet). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Für Köchinnen und Köche gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.
Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Basel-Landschaft 4'665 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 3,1 %. Gleichzeitig standen 1'375 offene Stellen bei den RAV.
Wenn die Saison beginnt, ein Bankett ansteht oder ein Posten ausfällt, braucht die Küche rasch Verstärkung. Wir schlagen Ihnen Köchinnen und Köche EFZ vor, als Aushilfe, für die Saison oder fest. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen den Einsatz mit Ihnen.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das versuchen wir gern, in der Gastronomie sind kurze Fristen normal. Nennen Sie uns Küche, Posten, Dienstzeiten, Beginn und Dauer. Rasch erfahren Sie, ob und ab wann wir jemanden vorschlagen können. Bei Banketten oder zum Saisonstart lohnt es sich, einige Wochen vorher anzufragen, dann ist die Auswahl grösser.
Für die Berufsgruppe «51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Nordwestschweiz bei CHF 4'959, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 4'307 und CHF 5'809 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Ja. Für 2026 liegt die Arbeitslosenquote der Berufsart bei 5 Prozent oder mehr, darum gilt die Meldepflicht nach Art. 21a AIG. Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen (Art. 53d AVV).
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
In Muttenz gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Muttenz liegt im Bezirk Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft, rund 72 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Münchenstein, Birsfelden, Pratteln und Binningen. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. In Münchenstein mit 12'611, Birsfelden mit 4'481 und Pratteln mit 16'458 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Arbeit in Muttenz gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr