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7'106 Beschäftigte und 1'003 Arbeitsstätten zählt das BFS in Affoltern am Albis (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
1'003
Arbeitsstätten in Affoltern am Albis
7'106
Beschäftigte in Affoltern am Albis
760
Beschäftigte in Detailhandel, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Wir vermitteln Fachkräfte in Festanstellung, von der Fachkraft mit frischem Lehrabschluss bis zur erfahrenen Vorarbeiterin oder zum erfahrenen Vorarbeiter. In Affoltern am Albis betreut eine feste Ansprechperson Ihre Stelle und hält Sie auf dem Laufenden, bis der Vertrag unterschrieben ist.
Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Ob die Leute, die heute bei Ihnen arbeiten, zu uns wechseln möchten, entscheiden sie selbst. Wir sprechen mit ihnen, sobald Sie und Ihr bisheriges Büro die Fristen geklärt haben.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.
Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Sie sehen die Vorschläge, können Fragen stellen und auf Wunsch die Person vor dem Einsatz kennenlernen.
Im Kunden-Portal sehen Sie verfügbare Fachkräfte in Ihrer Nähe als anonyme Karten mit Beruf, Erfahrung und Verfügbarkeit. Mit «Ja, anfragen» geht die Anfrage an Ihre Ansprechperson.

Nach Beschäftigten führt in Affoltern am Albis die Branche Detailhandel mit 760 Personen in 96 Arbeitsstätten. Im Schnitt arbeiten rund 7 Personen in einer Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich in Affoltern am Albis auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Affoltern am Albis 55 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 82 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 18 Prozent in Industrie und Bau.
Gefragt sind in Affoltern am Albis Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Erziehung und Unterricht kommen besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende zum Einsatz.
Als Einsatzbetrieb in Affoltern am Albis sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Affoltern am Albis der Mindestlohn des Hochlohngebiets: Gelernte erhalten mindestens CHF 27.62, Ungelernte CHF 22.39 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Anders als beim Personalverleih gibt es bei einer Festanstellung keinen Stundensatz. Sie zahlen den vereinbarten Monatslohn und die gesetzlichen Beiträge, wir verrechnen nur die Vermittlung. Die Kosten dafür stehen in unserer Offerte, bevor wir Kandidatinnen und Kandidaten suchen.
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zürich im Mittel CHF 7'875, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Zürich 25'695 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 2,9 %. Gleichzeitig standen 7'605 offene Stellen bei den RAV.
Wer in Affoltern am Albis kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.
Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne eingeben: Der Rechner zeigt Jahreslohn und Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO und ALV.
CHF 7'376 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Neben dem Personalverleih vermitteln wir Fachkräfte in Festanstellung, mit Bewilligung nach Art. 2 AVG. Den Arbeitsvertrag schliessen Betrieb und Fachkraft dann direkt.
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Ihr Betrieb bezahlt nur die Stunden auf dem Rapport. Lohnausfall bei Krankheit ist Sache des Arbeitgebers, also der iPersonal AG. Fällt jemand länger aus, schlagen wir eine Vertretung vor.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
In Affoltern am Albis gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Affoltern am Albis liegt im Bezirk Affoltern im Kanton Zürich, rund 19 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Adliswil, Thalwil, Urdorf und Horgen. Zur Gemeinde gehören auch Zwillikon. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. In Adliswil mit 8'302, Thalwil mit 7'030 und Urdorf mit 7'926 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Zwillikon
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