Dauerstelle
Schreiner Bankschreiner 100%, Bettingen BS
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5'407 Beschäftigte und 1'085 Arbeitsstätten zählt das BFS in Riehen (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
1'085
Arbeitsstätten in Riehen
5'407
Beschäftigte in Riehen
809
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,4 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Stadt
1'564
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Stadt
Für feste Stellen zählt mehr als der Lebenslauf: Arbeitsweise, Erfahrung, Teamfähigkeit. Darum führen wir mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Gespräch, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Riehen vorschlagen.
Wer in Riehen kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 73 km von Riehen entfernt.
Auf dem Bau und in der Gebäudetechnik schwankt die Auslastung über das Jahr. Mit Leuten auf Zeit decken Sie Spitzen ab, ohne das feste Team zu vergrössern.
Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz. Endet er früher, gelten die Fristen aus dem Vertrag. Beides besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen.
Bei Try & Hire ist die Fachkraft zuerst als Temporärkraft bei Ihnen. Passt es, stellen Sie sie fest an. So sehen Sie im Alltag, ob jemand ins Team passt, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Riehen in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 327 und Detailhandel mit 310 Beschäftigten; im Schnitt sind es 5 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Riehen kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Riehen der Mindestlohn des Hochlohngebiets: Gelernte erhalten mindestens CHF 27.62, Ungelernte CHF 22.39 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Anders als beim Personalverleih gibt es bei einer Festanstellung keinen Stundensatz. Sie zahlen den vereinbarten Monatslohn und die gesetzlichen Beiträge, wir verrechnen nur die Vermittlung. Die Kosten dafür stehen in unserer Offerte, bevor wir Kandidatinnen und Kandidaten suchen.
Der Rechner weiter unten zeigt aus Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne den Jahreslohn und die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV. Pensionskasse, Versicherungsprämien, Familienzulagen und das Honorar der Vermittlung sind darin nicht enthalten.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Nordwestschweiz im Mittel CHF 7'624, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Basel-Stadt eine Stelle suchen: 4'565 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 4,4 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Der Bedarf im Kanton Basel-Stadt schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.
CHF 7'183 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, wir vermitteln Dauerstellen und verleihen Personal. Für beides haben wir die Bewilligung des Kantons Zürich und des SECO.
Die iPersonal AG rechnet Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb sorgt am Arbeitsplatz für Instruktion und Schutzausrüstung, wie bei eigenen Mitarbeitenden.
Der Vertrag ist schriftlich und nennt neben Arbeitsort und Dauer auch alle Kosten, inklusive Sozialleistungen, Zulagen und Spesen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf jeder Seite, rund 73 km Luftlinie von Riehen. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Nachbargemeinden sind Bettingen und Basel. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Bettingen 333 und Basel 196'083 (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Riehen, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr