Dauerstelle
Key Account Manager 100%, Hunzenschwil AG
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Festanstellungen und Einsätze auf Zeit für Gränichen
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate rund um Gränichen (bis 25 km)
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Gränichen und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: Der Rechner zeigt den Mindestlohn aus dem allgemeinverbindlichen GAV, als Information für Ihre Lohnplanung.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 34.00
Q Gelernter Bau-Facharbeiter (Berufsausweis und mind. 3 Jahre auf Baustellen), Zone rot
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’988, 13 Mal im Jahr.
Quelle: Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2026 bis 2031), AVE-Beschluss vom 5.3.2026 (BBl 2026 564); Änderung vom 17.9.2026 ohne neue Lohnbeträge. Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Bei einer Festanstellung in Gränichen vereinbart Ihr Betrieb den Lohn direkt mit der neuen Fachkraft; gilt in Ihrer Branche ein Gesamtarbeitsvertrag, setzt er die Untergrenze. Wir suchen und prüfen die Kandidatinnen und Kandidaten und stellen Ihnen nur Leute vor, mit denen wir gesprochen haben. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
398
Arbeitsstätten in Gränichen
2'900
Beschäftigte in Gränichen
769
Beschäftigte in Nahrungsmittelherstellung, grösste Branche
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Für feste Stellen zählt mehr als der Lebenslauf: Arbeitsweise, Erfahrung, Teamfähigkeit. Darum führen wir mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Gespräch, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Gränichen vorschlagen.
In Gränichen sind 398 Arbeitsstätten mit 2'900 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer.
Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Abgerechnet wird, was gearbeitet wurde: Ihr Betrieb bestätigt den wöchentlichen Rapport, wir stellen die Stunden in Rechnung. Lohnadministration, Versicherungsmeldungen und Lohnausweis entfallen für Sie.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.
Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Nahrungsmittelherstellung (769), Erziehung und Unterricht (211) und Maschinenbau (206).
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt.
Rund 45 Prozent der Beschäftigten in Gränichen arbeiten in Industrie und Bau, 52 Prozent im Dienstleistungssektor und 3 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 7,3 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Gefragt sind in Gränichen Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Erziehung und Unterricht kommen besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende zum Einsatz.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Gränichen kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte in Gränichen (Lohngebiet Normal, Stand 2026).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Gränichen kennenlernt.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Wer in Gränichen eine Fachkraft fest anstellt, zahlt ihr den Lohn selbst und meldet sie bei Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung an. Der Arbeitgeber trägt 4,35 % für die AHV, 0,7 % für die IV und 0,25 % für die EO, dazu 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung (Art. 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV, Art. 3 AVIG).
Nach der Probezeit gelten die Fristen des Obligationenrechts, wenn der Vertrag nichts anderes regelt: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate bis zum neunten und danach drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR).
Für die Familienzulagen zahlen Sie Beiträge an eine Familienausgleichskasse. Der Satz ist je nach Kanton und Kasse verschieden und gehört ins Budget jeder Dauerstelle.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Nordwestschweiz im Mittel CHF 7'624, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Mit 3,2 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.
Wer in Gränichen kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
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Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Suhr, Aarau, Lenzburg, Reinach AG und Wohlen AG liegen Gränichen am nächsten. Die Gemeinde gehört zum Bezirk Aarau im Kanton Aargau. Bis zu unserem Sitz sind es rund 37 km Luftlinie. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Suhr 5'393, Aarau 36'655, Lenzburg 10'135 und Reinach AG 3'834 (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für Gränichen: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr