Temporär
Elektroinstallateur/in EFZ 100 %, Baden AG
- Baden AG
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Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gelten auch bei einer Festanstellung. Hier stehen ihre Mindestlöhne 2026 mit Quelle und Stand.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 34.00
Q Gelernter Bau-Facharbeiter (Berufsausweis und mind. 3 Jahre auf Baustellen), Zone rot
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’988, 13 Mal im Jahr.
Quelle: Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2026 bis 2031), AVE-Beschluss vom 5.3.2026 (BBl 2026 564); Änderung vom 17.9.2026 ohne neue Lohnbeträge. Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Im Aargau sind 47'193 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
47'193
Arbeitsstätten im Aargau
364'295
Beschäftigte im Aargau
25'451
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Für feste Stellen zählt mehr als der Lebenslauf: Arbeitsweise, Erfahrung, Teamfähigkeit. Darum führen wir mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Gespräch, bevor wir sie Ihrem Betrieb im Aargau vorschlagen.
Der Personalverleih ist im Aargau ein eigener Wirtschaftszweig: 161 Arbeitsstätten mit 7'361 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Bevor wir jemanden vorschlagen, führen wir ein Gespräch, prüfen Lebenslauf, Zeugnisse und Ausweise und klären Verfügbarkeit, Arbeitsweg und Lohn. Sie erhalten nur Profile, die zu Ihrer Anfrage passen.
Passt eine Person nach dem Start nicht, sagen Sie es uns. Wir klären die Lage mit beiden Seiten und suchen, wenn nötig, Ersatz.
Sie sind nicht an ein bestimmtes Temporärbüro gebunden. Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Laufende Verträge und Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Nach Beschäftigten führt im Aargau die Branche Erziehung und Unterricht mit 25'451 Personen in 2'728 Arbeitsstätten. Im Schnitt arbeiten rund 8 Personen in einer Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Der Kanton Aargau zählt 364'295 Beschäftigte bei 743'768 Einwohnerinnen und Einwohnern, also 49 auf 100 (BFS). Der Dienstleistungssektor stellt rund 72 Prozent der Stellen.
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe im Aargau sind besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende gefragt, dazu Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb im Aargau gilt, steht im Verleihvertrag.
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt im Aargau der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde.
Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Aargau beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Wer im Aargau eine Fachkraft fest anstellt, zahlt ihr den Lohn selbst und meldet sie bei Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung an. Der Arbeitgeber trägt 4,35 % für die AHV, 0,7 % für die IV und 0,25 % für die EO, dazu 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung (Art. 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV, Art. 3 AVIG).
Für das Budget rechnen Sie den Monatslohn mal die Anzahl Monatslöhne und zählen 6,4 % für AHV, IV, EO und ALV dazu, den Anteil des Arbeitgebers. Pensionskasse, Versicherungsprämien, Familienzulagen und das Honorar der Vermittlung kommen noch hinzu.
Die Beiträge an die berufliche Vorsorge legt Ihre Pensionskasse fest. Versichert werden muss, wer mehr als 22’680 Franken im Jahr verdient (Art. 5 BVV 2). Die Prämien für Unfall und Krankentaggeld richten sich nach Ihrem Versicherer.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Nordwestschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'488, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'129 und für Handwerksberufe bei CHF 6'232 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Aargau 12'451 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 3,2 %. Gleichzeitig standen 3'726 offene Stellen bei den RAV.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

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Ja. Neben dem Personalverleih vermitteln wir Fachkräfte in Festanstellung, mit Bewilligung nach Art. 2 AVG. Den Arbeitsvertrag schliessen Betrieb und Fachkraft dann direkt.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte im Aargau (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Aarau mit 36'655, Baden mit 31'657, Zofingen mit 11'090 und Brugg mit 10'367 (BFS, STATENT 2024).
Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg
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