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Reifenpraktiker 100%, Bad Zurzach AG
- Bad Zurzach AG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Aargau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Reifenpraktiker/innen Einsätze und Dauerstellen im Aargau und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 4'911
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 52 Verkaufskräfte
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Reifenpraktiker/in
1'989
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Aargau
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Reifenwechsel im Frühling und Herbst, Auswuchten, Einlagern oder Montage an Lieferwagen und Lastwagen: Als Reifenpraktikerin oder Reifenpraktiker EBA können Sie in der Region Aargau in Garagen und Reifenhäusern arbeiten. Wir fragen, mit welchen Maschinen Sie arbeiten und ob Sie auch Saisoneinsätze mögen, und schlagen Ihnen danach passende Betriebe vor.
Typische Einsätze gibt es in Reifenhäusern, Garagen, bei Nutzfahrzeugbetrieben und im Pannendienst. Sie demontieren und montieren Reifen, wuchten Räder aus, reparieren Reifen, lagern Räder ein und beraten die Kundschaft. Besonders gefragt sind Einsätze im Frühling und Herbst, daneben vermitteln wir Dauerstellen und Try & Hire.
Baden, Zofingen, Aarburg, Safenwil und Wohlen AG: In diesen Gemeinden im Kanton Aargau arbeiten die meisten Menschen in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen, zusammen 3'664 (BFS, STATENT 2024). Allein Baden zählt 1'385 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Aargau bieten Aarau mit 36'655, Baden mit 31'657, Zofingen mit 11'090 und Brugg mit 10'367 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Als Ihre Arbeitgeberin rechnen wir AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab und versichern Sie gegen Unfall. Die Beiträge stehen auf jeder Lohnabrechnung. Ab wann Sie in der Pensionskasse versichert sind, regelt der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih.
Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «52 Verkaufskräfte» in der Grossregion Nordwestschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 4'911 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 4'481, ein Viertel mehr als CHF 5'771 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Im Aargau gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Reifenpraktiker/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Für Reifenpraktiker/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
16'431 von 364'295 Beschäftigten im Aargau arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 3,4 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Aargau 12'451 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 3,2 % (SECO). Gleichzeitig waren 3'726 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Für Reifenpraktiker/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die meisten temporären Einsätze gibt es im Frühling und Herbst. Es gibt aber auch Dauerstellen in Reifenhäusern und bei Nutzfahrzeugbetrieben, die das ganze Jahr Arbeit bieten. Sagen Sie uns, was Sie suchen. Wir schauen gezielt nach Saisoneinsätzen, Dauerstellen oder beidem. So passt es zu Ihrem Leben.
Vor allem in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen. Im Aargau sind es 1'989 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz weniger als CHF 4'481, ein Viertel mehr als CHF 5'771 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Aargau sind Aarau, Baden, Zofingen, Brugg und Lenzburg (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 196 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Aarau mit 36'655, Baden mit 31'657, Zofingen mit 11'090 und Brugg mit 10'367 (BFS, STATENT 2024).
Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg
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