Dauerstelle
Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Mettmenstetten ZH
- Mettmenstetten ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zürich ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Schreinerpraktiker/innen EBA Einsätze und Dauerstellen im Kanton Zürich und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'444
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreinerpraktiker/in EBA
6'972
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zürich
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Als Schreinerpraktikerin oder Schreinerpraktiker EBA sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Zürich, in einer Schreinerei oder einem Holzbetrieb, temporär, fest oder mit Try & Hire. Wir begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
Sie haben eine Grundbildung als Schreinerpraktikerin oder Schreinerpraktiker EBA oder Erfahrung in einer Werkstatt. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Sorgfalt und sicheres Arbeiten an Maschinen. Gute Deutschkenntnisse helfen im Team. Wenn Sie mehr lernen wollen, unterstützen Sie viele Betriebe dabei. Ehrlich sagen wir Ihnen, welche Stellen zu Ihnen passen.
Die meisten Arbeitsplätze in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zürich liegen in Zürich: 9'454 Beschäftigte, gefolgt von Winterthur mit 3'119, Schlieren mit 1'150, Dietikon mit 1'049 und Volketswil mit 1'037 (BFS, STATENT 2024). Wer als Schreinerpraktiker/in EBA flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zürich (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Die Dauer eines Einsatzes steht im Einsatzvertrag. Bei offenen Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Fristen: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage vom vierten bis zum sechsten Monat. Danach gelten die üblichen Fristen.
Zwischen zwei Einsätzen bleiben Sie in unserem Bewerberpool. Eine neue Bewerbung brauchen Sie nicht, Ihre Unterlagen sind bei uns gespeichert und Sie können sie jederzeit ergänzen.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Zürich einen Zentralwert von CHF 6'444 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'782, das obere über CHF 7'195 (BFS).
Im Kanton Zürich gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Schreinerpraktiker/innen EBA mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
Wo Schreinerpraktiker/innen EBA gebraucht werden, zeigen die Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation: im Kanton Zürich zusammen 6'972 Arbeitsstätten mit 44'309 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Diese Branchen stellen im Kanton Zürich rund 3,9 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).
Im Kanton Zürich waren im Herbst 2026 7'605 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,9 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Kanton Zürich gelten.
Für Schreinerpraktiker/innen EBA besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das ist möglich, und es gibt verschiedene Wege zum EFZ, zum Beispiel eine verkürzte Lehre nach dem Attest. Welcher Weg für Sie passt, klären Sie mit der Berufsberatung Ihres Kantons. Wir achten bei unseren Vorschlägen auf Schreinereien, die Weiterbildung unterstützen, und berücksichtigen Ihren Wunsch. Sprechen Sie uns im Gespräch direkt darauf an.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zürich weniger als CHF 5'782, ein Viertel mehr als CHF 7'195 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zürich nach GAV Personalverleih mindestens CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Im Kanton Zürich gibt es 160 Gemeinden mit 1'632'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Zürich, Winterthur, Kloten, Opfikon und Schlieren. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren
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