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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Temporärbüro für La Tour-de-Peilz

In La Tour-de-Peilz sind 689 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Unternehmensberatung (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.

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Kennzahlen für La Tour-de-Peilz

So arbeitet unser Temporärbüro für La Tour-de-Peilz

Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in La Tour-de-Peilz, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.

13'046 Einwohnerinnen und Einwohner zählt La Tour-de-Peilz (BFS, STATPOP 2025), 3'685 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.

GAV Personalverleih und Mindestlöhne

Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.

Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Festanstellung über die Personalvermittlung

Für eine Dauerstelle klären wir zuerst das Profil: Aufgaben, Ausbildung, Erfahrung, Lohnrahmen und Arbeitszeit. Danach suchen wir in unserem Bewerberpool und darüber hinaus und führen die ersten Gespräche.

Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Branchen und Arbeitsplätze in La Tour-de-Peilz

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Unternehmensberatung (762), Erziehung und Unterricht (552) und Grosshandel (266).

Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist in La Tour-de-Peilz vertreten: 4 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.

Der Dienstleistungssektor stellt rund 93 Prozent der Stellen.

Welche Fachleute wir in La Tour-de-Peilz vermitteln

Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe in La Tour-de-Peilz sind besonders Kaufleute und Sachbearbeitende gefragt, dazu Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende.

Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in La Tour-de-Peilz

Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in La Tour-de-Peilz gilt, steht im Verleihvertrag.

Bewilligung von Kanton und SECO

Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.

Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag

Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In La Tour-de-Peilz gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).

Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme

Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

In fünf Schritten zur Fachkraft

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Anfrage senden: Beruf, Anzahl, Beginn und Einsatzort
  • Rückruf Ihrer Ansprechperson rasch
  • Vorschläge mit geprüften Fachkräften
  • Vertrag: Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und wöchentlicher Rapport, wir zahlen den Lohn

Kosten einer temporären Fachkraft

Ein Rechenbeispiel für La Tour-de-Peilz: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 22.39 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 27.12 brutto. Für Gelernte sind es CHF 27.62 bzw. CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.

Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.

Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Kaufmann am Schreibtisch in einem hellen Büro mit Blick auf die Stadt

Stellenmeldepflicht und RAV

2'885 offene Stellen waren im Kanton Waadt im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).

Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Fragen und Antworten: Temporärbüro für La Tour-de-Peilz

Was bietet ein Personaldienstleister für La Tour-de-Peilz?

Personalverleih, Vermittlung von Dauerstellen, Try & Hire und Payrolling. Wir decken alle vier Formen ab und haben dafür die nötigen Bewilligungen.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Temporärarbeit?

Zeitarbeit ist der deutsche Begriff, Temporärarbeit der schweizerische, gemeint ist dasselbe. Für Einsätze in der Schweiz gelten das Arbeitsvermittlungsgesetz und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih.

Was ist Payrolling?

Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.

Was, wenn uns ein Vorschlag nicht passt?

Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.

Müssen wir bei ausländischen Temporären etwas melden?

Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.

Was kostet eine Temporärkraft in La Tour-de-Peilz?

Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte in La Tour-de-Peilz (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.

Wer bestätigt die Stunden der Temporärkraft?

Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.

Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?

Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).

La Tour-de-Peilz und Umgebung

Rund um La Tour-de-Peilz liegen Vevey, Montreux, Lutry und Aigle. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. In der Gemeinde wohnen 13'046 Menschen (BFS, STATPOP 2025). Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Vevey 14'494, Montreux 12'830, Lutry 3'624 und Aigle 6'517 (BFS, STATENT 2024).

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.

Jobs und Temporärstellen in La Tour-de-Peilz und Umgebung. Lebenslauf hochladen, wir rufen Sie an.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten