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689 Betriebe in La Tour-de-Peilz beschäftigen 3'685 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
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689
Arbeitsstätten in La Tour-de-Peilz
3'685
Beschäftigte in La Tour-de-Peilz
CHF 22.39 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
Mit einem Profil bei uns erfahren Sie davon, sobald etwas zu Ihnen passt.
Neben Unternehmensberatung bieten in La Tour-de-Peilz auch Erziehung und Unterricht mit 552 und Grosshandel viele Arbeitsplätze (BFS, STATENT 2024). Sagen Sie uns, in welchem Bereich Sie arbeiten möchten, dann suchen wir dort.
Rund 6 Prozent der Beschäftigten in La Tour-de-Peilz arbeiten in Industrie und Bau, 93 Prozent im Dienstleistungssektor und 1 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 5,3 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Planen Sie den Arbeitsweg vor dem ersten Tag. Viele Baustellen beginnen früh am Morgen. Kommt etwas dazwischen, rufen Sie uns an, wir informieren den Betrieb.
Den Stundenrapport führen Sie vom ersten Tag an. Am Ende der Woche bestätigt der Betrieb die Stunden, dann folgt der Lohn.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.
Viele Stellen liegen nicht im Ort selbst, sondern in Pendeldistanz. Von La Tour-de-Peilz nach Vevey sind es rund 2 km, nach Montreux rund 5 km und nach Lutry rund 15 km Luftlinie. Diese drei Gemeinden zählen zusammen 30'948 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024). Geben Sie bei der Bewerbung an, wie weit Sie fahren möchten.

Der mittlere Bruttolohn aller Vollzeitstellen lag in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'998 im Monat (BFS, LSE 2024). Für Temporärarbeit in La Tour-de-Peilz legt der GAV Personalverleih eine Untergrenze fest: mit Lehre CHF 27.62, ohne Lehre CHF 22.39 pro Stunde, Stand 2026.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Von 100 Franken Bruttolohn gehen 5.30 Franken an AHV, IV und EO und 1.10 Franken an die ALV. Dazu kommen je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab 22'680 Franken Jahreslohn die Pensionskasse. Was genau abgezogen wird, sehen Sie auf jeder Lohnabrechnung.

Bei einem Temporäreinsatz in La Tour-de-Peilz ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG).
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Vom Hochladen des Lebenslaufs bis zum Vertrag läuft alles über eine feste Ansprechperson. So wissen Sie immer, wen Sie anrufen können.
Wer sich bewährt, wird oft für weitere Einsätze angefragt oder fest übernommen. Ihre Ansprechperson begleitet Sie dabei.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Im Herbst 2026 suchten im Kanton Waadt 20'994 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 4,9 % (SECO). Gleichzeitig waren 2'885 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.
Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Das regeln Arbeitsgesetz und Vertrag. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV, gelten dessen Arbeitszeiten auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Viele Einsätze sind mit Bahn und Bus erreichbar. Geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie ein Fahrzeug haben, dann berücksichtigen wir das.
Ja. Viele Betriebe suchen Hilfskräfte, die sie selbst einarbeiten, zum Beispiel im Lager, in der Produktion oder auf dem Bau. Nach vier Jahren Praxis im Beruf gelten Sie nach GAV als angelernt und haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.
Wir suchen auf Wunsch den nächsten Einsatz oder eine feste Stelle und versuchen, Lücken kurz zu halten.
Nachbargemeinden sind Vevey, Montreux, Lutry und Aigle. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
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