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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Personalvermittlung für Stadt und Kanton Genf

Im Kanton Genf sind 46'510 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Fachkräfte anfragen

Für Betriebe im Kanton Genf: Beruf, Zeitraum und Einsatzort nennen, wir melden uns rasch.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Arbeitsmarkt im Kanton Genf in Zahlen

Fachkräfte zur Festanstellung für den Kanton Genf

Personalvermittlung bedeutet bei uns: Wir fragen genau nach, was die Stelle verlangt, suchen in unserem Bestand und mit Inseraten und schlagen nur Personen vor, mit denen wir gesprochen haben. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihrem Betrieb im Kanton Genf, bevor wir mit der Suche beginnen.

Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.

Was Temporärpersonal kostet

Abgerechnet wird, was gearbeitet wurde: Ihr Betrieb bestätigt den wöchentlichen Rapport, wir stellen die Stunden in Rechnung. Lohnadministration, Versicherungsmeldungen und Lohnausweis entfallen für Sie.

Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

Festanstellung über die Personalvermittlung

Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.

Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Betriebe im Kanton Genf nach Branchen

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht (29'328), Detailhandel (19'739) und Grosshandel (19'011).

Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich im Kanton Genf auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.

Der Kanton Genf zählt 401'982 Beschäftigte bei 537'084 Einwohnerinnen und Einwohnern, also 75 auf 100 (BFS). Der Dienstleistungssektor stellt rund 86 Prozent der Stellen.

Fachkräfte für die Betriebe im Kanton Genf

Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.

Rechtslage: Verleih und Vermittlung im Kanton Genf

Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Genf ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

Wer im Kanton Genf Personal verleihen darf

Für Betriebe im Kanton Genf lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.

Kündigungsfristen und Übertritt

Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Kanton Genf beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

Ablauf einer Personalanfrage

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.

  • Anfrage senden: Beruf, Anzahl, Beginn und Einsatzort
  • Rückruf Ihrer Ansprechperson rasch
  • Vorschläge mit geprüften Fachkräften
  • Vertrag: Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und wöchentlicher Rapport, wir zahlen den Lohn

Lohn, Beiträge und Vermittlung

Anders als beim Personalverleih gibt es bei einer Festanstellung keinen Stundensatz. Sie zahlen den vereinbarten Monatslohn und die gesetzlichen Beiträge, wir verrechnen nur die Vermittlung. Die Kosten dafür stehen in unserer Offerte, bevor wir Kandidatinnen und Kandidaten suchen.

Gilt in Ihrer Branche ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag, sind seine Mindestlöhne auch bei einer Festanstellung verbindlich. Das SECO führt das Verzeichnis dieser Verträge.

Für die Familienzulagen zahlen Sie Beiträge an eine Familienausgleichskasse. Der Satz ist je nach Kanton und Kasse verschieden, darum fehlt er im Rechner.

Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Genferseeregion im Mittel CHF 7'469, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Sanitärinstallateur montiert ein WC in einem neuen Badezimmer

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Genf

Mit 5,3 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Genf im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.

Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Kaufmann am Schreibtisch in einem hellen Büro mit Blick auf die Stadt

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnkosten einer Dauerstelle berechnen

Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.

Ausgangswert: mittlerer Monatslohn der Berufsgruppe (BFS, LSE 2024)

Jahreslohn brutto
80'470
AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
4'265
Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
885
Lohnkosten pro Jahr
85'620

CHF 7'135 pro Monat, auf 12 Monate verteilt

Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.

Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Festanstellung anfragen

Fragen und Antworten: Personalvermittlung für den Kanton Genf

Kann ich eine Fachkraft zuerst testen?

Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.

Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.

Was kostet eine Temporärkraft im Kanton Genf?

Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte im Kanton Genf (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.

Können Sie mehrere Fachkräfte gleichzeitig stellen?

Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.

Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?

Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.

Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?

Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).

Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?

Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.

Was passiert, wenn die Temporärkraft krank wird?

Für Ausfalltage entstehen Ihnen keine Lohnkosten. Die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih läuft über die iPersonal AG.

Arbeitsorte im Kanton Genf

Im Kanton Genf gibt es 45 Gemeinden mit 537'084 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Genève, Lancy, Carouge GE, Vernier und Meyrin. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Genève mit 194'744, Lancy mit 28'314, Carouge GE mit 27'046 und Vernier mit 26'081 (BFS, STATENT 2024).

Genève · Lancy · Carouge GE · Vernier · Meyrin

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für den Kanton Genf.

Temporär oder fest arbeiten im Kanton Genf: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten